Befristetes Arbeitsverhältnis im Profifußball
Ein Fußballverein kann mit einem Spieler einen Arbeitsvertrag wirksam auf die Spielsaison befristen. Die Eigenart der Arbeitsleistung rechtfertigt in diesen Fällen regelmäßig die Befristung, da die besonderen Umstände das Interesse des Arbeitnehmers an einem Dauerarbeitsverhältnis überwiegen. Die Umstände weichen in den Fällen von der Regel ab, dass ein Arbeitsverhältnis bestenfalls eine dauerhafte Existenzgrundlage bis ins Rentenalter bieten soll und der Arbeitnehmer unter angemessener Ausschöpfung seiner persönlichen Leistungsfähigkeit arbeiten muss. Bei Lizenzfußballspielern der 1. Bundesliga ist das gerade nicht der Fall....