Schadensersatzrecht
Schadensersatzansprüche können sich nach § 280 BGB für Sie aus ganz unterschiedlichen Konstellationen ergeben.
Zum einen sind vertragliche Schadensersatzansprüche denkbar, wenn ein Vertragspartner gegen seine vertraglichen Verpflichtungen verstößt und dem anderen Vertragspartner daraus ein Schaden entsteht.
Andererseits ergeben sich Schadensersatzansprüche auch dann, wenn eine Person z.B. durch einen Verkehrsunfall nach §§ 7, 17 StVG oder durch eine unerlaubte Handlung nach § 823 BGB verletzt worden ist. Neben den materiellen Schadensersatzansprüchen, wie z.B. Heilbehandlungskosten, Erwerbsschaden, entgangener Gewinn, Reparaturkosten etc, hilft Ihnen Rechtsanwalt Dr. Philipp Rinklin auch ein angemessenes Schmerzensgeld für die erlittenen Verletzungen und körperlichen Beeinträchtigungen aus dem Schadensfall zu erhalten.
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