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Unfallflucht

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Die Unfallflucht – Kanzlei Rinklin Freiburg

Die Unfallflucht bzw. das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist eine im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr sehr häufig vorkommende Straftat. Was viele nicht wissen: Die Rechtsfolgen bei einer Unfallflucht können dramatisch sein, da neben der strafrechtlichen Verurteilung auch die Entziehung der Fahrerlaubnis und die Anordnung einer sog. isolierten Sperre droht. Rechtsanwalt Philipp Rinklin aus Freiburg ist Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht und wird Sie bei einem Ermittlungsverfahren wegen einer Ihnen zur Last gelegten Unfallflucht kompetent und schnell vertreten.

 

Einen Zettel mit dem Namen hinterlassen – Ein häufiger Irrglaube

Oft denken Unfallbeteiligte, dass es ausreichend ist wenn sie einen Zettel z.B. an der Windschutzscheibe von dem beschädigten Auto hinterlassen, auf dem sie ihren Namen und die Kontaktdaten notiert haben. Das böse Erwachen folgt häufig kurze Zeit danach, wenn die Betroffenen von der Polizei mit dem Vorwurf der Unfallflucht konfrontiert werden. Alleine das hinterlassen eines Zettels mit den Kontaktdaten genügt regelmäßig nämlich nicht, um den erforderlichen Feststellungen des § 142 StGB nachzukommen. Haben Sie eine Vorladung von der Polizei erhalten, sprechen Sie am besten zunächst mit einem erfahrenen Anwalt oder einer erfahrenen Anwältin, die mit den Besonderheiten bei einer Unfallflucht vertraut ist. Fachanwalt Rinklin aus Freiburg steht Ihnen insoweit als kompetenter Rechtsanwalt auch überregional außerhalb von Freiburg zur Verfügung.

 

Vorladung bei der Polizei wegen Unfallflucht? Anwalt Rinklin aus Freiburg

Haben Sie eine Vorladung wegen einer Unfallflucht erhalten und sollen Sie nun von der Polizei vernommen werden, ist es wichtig zunächst mit einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin Rücksprache zu halten. Zuvor sollten Angaben nicht erfolgen, da durch den Anwalt oder die Anwältin zunächst Akteneinsicht genommen werden kann. Anhand dieser Akteneinsicht kann dann beurteilt werden, ob es sinnvoll ist eine Stellungnahme wegen der dem Betroffenen zur Last gelegten Unfallflucht abzugeben, oder ob der Betroffene von seinem Schweigerecht Gebrauch machen sollte. Dies kann entscheidend sein, damit das Ermittlungsverfahren später eingestellt wird. Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht Philipp Rinklin aus Freiburg ist ausgewiesener Experte bei derartigen Vorwürfen. Zögern Sie deshalb nicht, sondern nehmen mit der Kanzlei Rinklin aus Freiburg Kontakt auf.

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