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Verbotene Kraftfahrzeugrennen

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Anwalt für Strafrecht & Verkehrsrecht in Freiburg

Ein weiterer Schwerpunkt der Kanzlei Rinklin ist die Verteidigung von Beschuldigten und Angeklagten in einem gegen sie anhängigen Verkehrsstrafverfahren wegen einer dem Vorwurf der verbotenen Kraftfahrzeugrennen.

Wenn gegen Sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird und Sie verdächtigt werden, an einem illegalen Kraftfahrzeugrennen teilgenommen zu haben, können Sie sich vertrauensvoll an Anwalt Philipp Rinklin aus Freiburg wenden. Rechtsanwalt Rinklin ist Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht. Er ist in den Bereichen der Straßenverkehrsdelikte besonders spezialisiert und erfahren. Darüber hinaus ist Rechtsanwalt Rinklin regelmäßig Referent in Fachanwaltslehrgängen und Fachanwaltsfortbildungen in dem Bereich Verkehrsstrafrecht, Strafrecht und Strafverfahrensrecht.

 

Verbotene Kraftfahrzeugrennen – Anwalt Freiburg

Bei dem Tatbestand der verbotenen Kraftfahrzeugrennen nach § 315d StGB handelt es sich um einen recht neuen Straftatbestand, der am 13.10.2017 in Kraft getreten ist. Hintergrund der Neuregelung ist die in jüngster Vergangenheit zu verzeichnende Häufung illegaler Kraftfahrzeugrennen, die bereits mehrere Todesopfer gefordert haben. Da der Unrechtsgehalt von Beteiligungen an Kraftfahrzeugrennen bislang nur unzureichend erfasst war, sah der Gesetzgeber Handlungsbedarf für diesen neuen Straftatbestand. Bei folgenlosen illegalen Autorennen war bislang nur die Ahndung mit einem Bußgeld nach §§ 29 Abs. 1, 49 Abs. 2 Nr. 5 StVO möglich. Anwalt Philipp Rinklin aus Freiburg berät Sie kompetent und zuverlässig.

 

Autorennen mit Todesfolge – Anwalt Rinklin Freiburg

Bei tödlichem Verlauf eines illegalen Kraftfahtzeugrennens kam bis zur Einführung des § 315d StGB oft (nur) eine Strafbarkeit wegen fahrläsiger Tötung in Frage, da häufig der (bedingte) Tötungsvorsatz für die Todesfolge nicht nachzuweisen war. Da es gerade in den Fällen in denen dem Betroffenen die Beteiligung an einem illegalen Kraftfahrzeugrennen zur Last gelegt wird auf die Details ankommt, sollten Sie so früh wie möglich den Rat von spezialisierten Rechtsanwälten einholen. Rechtsanwalt Philipp Rinklin aus Freiburg ist nicht nur Fachanwalt für Strafrecht sondern auch Fachanwalt für Verkehrsrecht und kann Sie deshalb besonders kompetent bei allen Fragen, welche die illegalen Autorennen betreffen, beraten und verteidigen.

 

Illegale Autorennen – Anwalt Verkehrsrecht Freiburg

Da der Tatbestand des § 315d Abs. 1 Nr. 2 StGB nicht das Führen eines Fahrzeugs sondern nur die Teilnahme an einem Kraftfahrzeugrennen als Kraftfahrzeugführer voraussetzt, genügt es für eine Verwirklichung des Tatbestands bereits, wenn der Betroffene sich mit seinem Fahrzeug noch nicht in Bewegung befindet, sondern z.B. erst an der „Startlinie“ steht, so dass bereits in diesem Moment eine Tatbestandsvollendung gegeben ist. Fachanwalt für Verkehrsrecht Philipp Rinklin vertritt Sie bei Verkehrsstrafverfahren auch außerhalb von Freiburg und ist überregional tätig, so dass Sie sich vertrauensvoll an Anwalt Rinklin wenden können.

 

Einziehung des Pkws bei Kraftfahrzeugrennen

Wer sich wegen einem illegalen Autorennen strafbar gemacht hat, riskiert nach § 315f StGB auch die Einziehung des Fahrzeuges. Wichtig zu wissen ist, dass das Fahrzeug nur eingezogen werden kann, wenn dieses zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Einziehung auch dem Betroffenen gehört oder zusteht. Eine Ausnahme gilt z.B. aber dann, wenn ein Dritter wenigstens leichtfertig dazu beigetragen hat, dass mit seinem Fahrzeug an einem illegalen Kraftfahrzeugrennen teilgenommen wurde. Rechtsanwalt Philipp Rinklin aus Freiburg ist Ihr kompetenter und zuverlässiger Anwalt und wird Sie dabei unterstützen, die Einziehung des Fahrzeuges abzuwenden.

 

Anwälte für Verkehrsrecht & Strafrecht Freiburg

Wird Ihnen ein Verkehrsdelikt zur Last gelegt, können Sie sich jederzeit den Rat der Rechtsanwälte der Kanzlei Rinklin aus Freiburg einholen. Durch die besondere Spezialisierung auf die Bereiche Verkehrsrecht und Strafrecht sind die Anwälte der Kanzlei Rinklin besonders versiert bei der Bearbeitung solcher Fälle und verfügen über langjährige Erfahrung. Rechtsanwalt Philipp Rinklin aus Freiburg ist darüber hinaus Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht, so dass er Ihre Situation und Ihren Fall besonders kompetent einschätzen und beurteilen kann.

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