Fahrerlaubnis und Führerschein – Kanzlei Rinklin Freiburg
Entztiehung der Fahrerlaubnis – Ihr Anwalt aus Freiburg hilft
Erwartet oder unerwartet – immer wieder kommt es vor, dass die Fahrerlaubnisbehörde per Bescheid die Fahrerlaubnis entzieht. In einigen Fällen geht dem die Anordnung einer MPU (§§ 11, 13 FEV) oder eines ärztlichen Gutachtens voran. In anderen Fällen erfolgt die Entziehung der Fahrerlaubnis aber auch ohne solche Untersuchungen oder Gutachten – beispielsweise, weil in einer Polizeikontrolle Konsum „harter Drogen“ festgestellt wurde.
In allen Fällen sollten Sie sich schon frühzeitig Rat von einem Anwalt einholen. Dies gilt vor allem auch dann, wenn gegen Sie z.B. wegen Alkohol oder Drogen strafrechtliche Ermittlungen oder ein Bußgeldverfahren geführt wird. Denn auch dann, wenn im Bußgeldverfahren „nur“ ein hohes Bußgeld und ein zeitlich begrenztes Fahrverbot droht, kann die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu einem späteren Zeitpunkt noch entziehen.
Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht Philipp Rinklin aus Freiburg stehen Ihnen daher schon im Bußgeldverfahren und Strafverfahren mit anwaltlichem Rat im Hinblick auf die ggfls. drohende Fahrerlaubnisentziehung zur Seite. Wenn die Weichen früh und richtig gestellt werden, lässt sich der Entzug der Fahrerlaubnis zu einem späteren Zeitpunkt in vielen Fällen vermeiden. Sprechen Sie uns direkt an. Anwalt Rinklin und sein Team beraten und vertreten Sie gerne.