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Versicherungsrecht

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Versicherungsrecht in Freiburg – Kanzlei Rinklin Rechtsanwälte

 

Ein weiterer Schwerpunkt der Rechtsanwälte der Kanzlei Rinklin aus Freiburg ist das Versicherungsrecht.

Bei allen Fragen die den Bereich Versicherungsrecht betreffen, stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte in Freiburg zuverlässig und kompetent zur Seite. Wenn es darum geht, dass Sie als Geschädigter Ansprüche gegen eine Versicherung geltend machen möchten dürfen Sie sich vertrauensvoll an die Rechtsanwälte der Kanzlei Rinklin – Fachanwaltskanzlei aus Freiburg wenden. Wir kennen uns mit allen Regelungen des Versicherungsvertragsgesetz (VVG) bestens aus.

 

Probleme mit der Haftpflichtversicherung – Kanzlei Rinklin aus Freiburg

Sind Sie Geschädigter oder haben Sie vielleicht einem anderen einen Schaden zugefügt, sollten unbedingt die Besonderheiten im Versicherungsrecht beachtet werden. Unsere Rechtsanwälte aus Freiburg sind speziealisiert und werden Ihnen dabei behilflich sein, Ansprüche gegen die Versicherung durchzusetzen oder abzuwehren. Überlassen Sie es den Rechtsanwälten der Kanzlei Rinklin aus Freiburg, sich mit den komplexen und schwierigen Regelungen des Versicherungsrecht auseinanderzusetzen. Wir werden Ihre berechtigten Ansprüche gegen eine Versicherung durchsetzen. Ebenfalls unterstützen Sie unsere Anwälte dabei, wenn Ihre eigene Haftpflichtversicherung (§ 100 VVG) die Haftung für Sie einmal nicht übernehmen möchte oder Sie nach einer Schadenregulierung in Regress nimmt und Zahlungen von Ihnen fordert.

 

Vollkaskoversicherung /Teilkaskoversicherung – Ihre Rechtsanwälte in Freiburg

Im Versicherungsrecht gelten besondere Regelungen wenn eine Teilkaskoversicherung oder Vollkaskoversicherung besteht. Wird Ihr Fahrzeug bei einem fremd- oder eigenverschuldeten Unfall beschädigt oder versagt es aus sonstigen Gründen seine Dienste, so kann ggf. die eigene Kaskoversicherung in Anspruch genommen werden. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Rinklin aus Freiburg übernehmen insoweit die rechtliche Prüfung und unterstützen Sie bei der Durchsetzung berechtigter Ansprüche. Auch nach Verkehrsunfällen, bei denen die Haftung quotenmäßig zwischen den Unfallbeteiligten verteilt wurde können ggf. weitere Ansprüche geltend gemacht werden. Unsere Anwälte in Freiburg werden Sie beraten und Sie mit den Besonderheiten des sog. Quotenvorrechts vertraut machen, so dass Sie nicht nur länger Recht haben sondern auch bekommen.

 

Unfallversicherung & Krankenversicherung – Ihre Anwälte aus Freiburg

Treten unfallbedingt Personenschäden ein, wird also jemand verletzt und hat die Person beispielsweise auch eine eigene Unfallversicherung oder eine zusätzliche Krankenversicherung, können von diesen Versicherungen ggf. weitere Zahlungen und Leistungen erlangt werden. Hierzu sollte Sie unbedingt mit einem auf das Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin Kontakt aufnehmen, da häufig Fristen zu beachten sind, die der Laie oft nicht kennt. Die Anwälte der Kanzlei Rinklin werden Sie auch in diesen Bereichen umfassend und kompetent vertreten. Sprechen Sie uns an.

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