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Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung

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Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung

Was geschieht, wenn Sie z.B. aufgrund einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls plötzlich nicht mehr in der Lage sind Entscheidungen zu treffen, die Ihren eigenen höchstpersönlichen Lebensbereich betreffen? Für diesen Fall ist eine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung von großem Vorteil. Die kompetenten und erfahrenen Anwälte der Kanzlei Rinklin aus Freiburg beraten Sie in diesem Bereich gerne. Sprechen Sie uns an.

 

Warum Vorsorgevollmacht? Kanzlei Rinklin klärt auf

Mit einer Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung haben Sie die Möglichkeit, einer bestimmten Person eine Vollmacht einzuräumen, so dass diese Person für Sie in bestimmten Notsituationen von Ihnen zuvor festgelegte Aufgaben bzw. Tätigkeiten rechtlich wirksam vornehmen kann. Tritt der Ernstfall ein, weil Sie z.B. einen schweren Unfall erlitten haben oder weil Sie schwer erkrankt sind, und können Sie nun nicht mehr selbst entscheiden, kann nun die von Ihnen bevollmächtigte Person Sie wirksam vertreten. Da es sich bei einer Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung um eine sehr weitreichende Regelung handelt, sollten Sie zuvor unbedingt den kompetenten und zuverlässigen Rat eines Rechtsanwalts oder einer Rechtsanwältin in Anspruch nehmen. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Rinklin beraten Sie nicht nur in Freiburg sondern auch überregional.

 

Vorteil der Vorsorgevollmacht – Kanzlei Rinklin Freiburg

Der Vorteil einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung liegt darin, dass Sie auch noch zu einer Zeit, in der Sie noch im vollen Besitz Ihrer gesundheitlichen Fähigkeiten sind, Entscheidungen für den Fall treffen können, indem Ihnen dies aufgrund körperlicher oder geistiger Gebrechlichkeit nicht mehr möglich ist.

Ein weiterer Vorteil einer Vorsorgevollmacht besteht darin, dass Sie in der Vorsorgevollmacht eine oder sogar mehrere Personen bestimmen können, die für Sie handeln sollen. Hieran sollte unbedingt auch deshalb gedacht werden, weil auch die von Ihnen bevollmächtigte Person ausfallen kann, etwa indem sie verstirbt oder selbst geschäftsunfähig wird. Auch dieser Fall sollte im Rahmen einer Vorsorgevollmacht bedacht werden.

 

Inhalt einer Vorsorgevollmacht? Anwalt Freiburg hilft

Das rechtliche Sollen und Dürfen des Bevollmächtigten muss im Innenverhältnis geregelt werden. Das Innenverhältnis wird auch als Grundverhältnis oder bei der Vorsorgevollmacht auch als Vorsorgevertrag bezeichnet. Im Idealfall schließen der Bevollmächtigte und der Vollmachtgeber einen Vertrag ab, indem sie das Innenverhältnis ausgestalten. Vorsicht sollten Sie bei der Verwendung von Mustern aus dem Internet walten lassen. Bei vielen im Internet zu findenden Mustern findet sich keine ordnungsgemäße Ausgestaltung des Innenverhältnisses. Deshalb sollten Sie unbedingt eine Vorsorgevollmacht von einem versierten Rechtsanwalt oder einen versierten Rechtsanwältin erstellen und prüfen lassen.

 

Welche Form gilt bei einer Vorsorgevollmacht?

Die Vorsorgevollmacht sollte aus Nachweisgründen mindestens in Schriftform abgefasst werden. In Gesundheitsangelegenheiten und für die meisten Vermögensangelegenheiten genügt die Schriftform auch. Bestimmte Geschäfte erfordern eine öffentliche beglaubigte Vollmacht.

 

Was ist die Patientenverfügung? Rechtsanwalt Freiburg

Eine Patientenverfügung besteht typischerweise aus zwei Teilen. In einem kurzen Einleitungsteil werden zunächst die Situationen beschrieben, in denen die Patientenverfügung Anwendung finden soll. Damit wird verhindert, dass zum Beispiel die Behandlungen in einem medizinisch notwendigen Fall ausgeschlossen wird, bei der die verunfallte Person mit großer Wahrscheinlichkeit wieder vollständig genesen würde. Im zweiten Teil entscheidet der Vollmachtgeber sodann, ob er bestimmte Behandlungen wünscht oder nicht, wie zum Beispiel lebenserhaltende Maßnahmen etc.

 

Betreuungsverfügung – Kanzlei Rinklin Freiburg

Mit einer Vorsorgevollmacht kann nach § 1901c BGB von dem Vollmachtgeber auch bereits eine Person vorgeschlagen werden, die im Falle einer möglicherweise erforderlich werdenden Bestellung eines Betreuers, vom Betreuungsgericht als Betreuer bestellt werden soll. In jedem Fall stehen Ihnen die versierten und kompetenten Rechtsanwälte der Kanzlei Rinklin aus Freiburg zur Seite. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

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