Versicherungsrecht

Versicherungsrecht in Freiburg – Kanzlei Rinklin Rechtsanwälte

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Rinklin aus Freiburg werden Sie bei Streitigkeiten mit der Gebäudeversicherung zuverlässig und kompetent beraten.

Die Wohngebäudeversicherung ist ein sinnvoller Schutz, die Wohnhäuser gegen bestimmte Gefahren abzusichern. Dabei bietet die Wohngebäudeversicherung Versicherungsschutz für die drei Gefahrengruppen

  • Brand / Blitzschlag / Explosion,
  • Leistungswasser / Rohrbruch (BGH, IV ZR 151/15)
  • Sturm / Hagel.

Probleme mit der Gebäudeversicherung – Kanzlei Rinklin aus Freiburg

Im Regelfall sind alle drei Gefahrengruppen mitversichert. Dem Versicherungsnehmer steht es jedoch frei, einzelne Gefahrengruppen unversichert zu lassen oder anderweitig abzusichern. Zusätzlich können als Zusatzbaustein auch die sog. Elementarschäden (Erdbeben, Überschwemmung, Rückstau, Lawinen, Erdsenkung, Schneedruck Erdrutsch und Vulkanausbruch) im Rahmen einer Elementarschadensversicherung mitversichert werden. Im Falle des Elementarschadens der Überschwemmung gilt zu berücksichtigen, dass nicht jedes Wohngebäude gegen das Risiko der Überschwemmung abgesichert werden kann. Der Wohngebäudeversicherer ordnet das Wohngebäude anhand des Zonierungssystems für Überschwemmungsrisiko und Einschätzung von Umweltrisiken (ZÜRS-Zonen) ein. Damit wird dem Versicherer die Einschätzung des Hochwasserrisikos für bestimmte Adressen ermöglicht. Insgesamt gibt es vier ZÜRS-Zonen, wobei das Risiko einer Überschwemmung in der ZÜRS-Zone 4 am höchsten bewertet wird und in der Regel kein Versicherungsschutz möglich ist. 

Leistungsausschluss bei verspäter Schadensanzeige – Ihre anwälte in Freiburg

Nach Eintritt des Schadensfalles muss der Versicherungsnehmer schnell handeln, denn die Schadensanzeige gegenüber dem Versicherer muss unverzüglich erfolgen. Andernfalls droht ein Leistungsausschluss wegen Obliegenheitsverletzung. Im Schadensfall trägt der Wohngebäudeversicherer die Kosten für die Reparatur bis hin zum Wiederaufbau des Gebäudes. Die Höhe der Regulierung bemisst sich anhand des vereinbarten Versicherungswertes. Dieser kann je nach Vertrag unterschiedlich ausfallen. Liegen verhältnismäßig kleine Schäden von bis zu 2.500 € vor, werden diese häufig ohne Besichtigung des Schadens durch einen Sachverständigen reguliert. Bei höheren Schäden erfolgt in der Regel eine Besichtigung durch einen Sachverständigen. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Rinklin aus Freiburg werden Sie in diesen Angelegenheit schnell und kompetent unterstützen.

Auszeichnungen