Trunkenheit im Straßenverkehr – Rechtsanwalt Rinklin aus Freiburg
Bei dem Vorwurf der Trunkenheit im Verkehr gem. § 316 StGB geht es im Kern darum, dass dem Betroffenen zur Last gelegt wird, er habe ein Fahrzeug geführt, obwohl aufgrund des Genusses von Alkohol oder einem anderen berauschenden Mittel wie z.B. Drogen, seine Leistungsfähigkeit soweit herabgesetzt war, dass er nicht mehr in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen und zwar auch bei plötzlich auftretenden Verkehrssituationen. Eine Verurteilung wegen einer Trunkenheit im Verkehr kann für den Betroffenen weitreichende Folgen haben, weshalb unbedingt ein auf Verkehrsrecht und Strafrecht besonders spezialisierter Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin möglichst frühzeitig hinzugezogen werden sollte. Eine unbedachte Äußerung gegenüber der Polizei kann später sogar dazu führen, dass von dem Beschuldigten ein MPU Gutachten beigebracht werden muss. Rechtsanwalt Philipp Rinklin aus Freiburg wird Sie als Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht kompetent und schnell beraten.
Die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit – Trunkenheit im Verkehr
Ist die Grenze zur sog. absoluten Fahruntüchtigkeit überschritten, so wird unwiderlegbar vermutet, dass der Fahrzeugführer nicht in der Lage ist, sein Fahrzeug sicher zu führen, mit der Folge, dass nun eine Verurteilung wegen einer fahrlässigen Trunkenheit oder vorsätzlichen Trunkenheit im Verkehr droht. Von Bedeutung ist aber, dass je nach Fahrzeug die Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit unterschiedlich sein kann. Beim Führen eines Kraftfahrzeugs (z.B. Auto, Lkw, Motorrad, E-Scooter etc.) liegt die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit bei 1,1 ‰ , bei einem Fahrrad oder einem Pedelec (E-Bike) hingegen erst bei 1,6 ‰
Zögern Sie nicht und sprechen Sie unsere im Verkehrsrecht und Strafrecht besonders erfahrenen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen direkt vor Ort in Freiburg an. Anwalt Philipp Rinklin ist überregional, auch außerhalb von Freiburg tätig und wird Sie als Experte im Strafrecht und Verkehrsrecht zuverlässig vertreten.
Die relative Fahruntüchtigkeit – Anwalt Rinklin aus Freiburg klärt auf
Ist die Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit nicht überschritten, so kann dennoch eine Verurteilung wegen einer Trunkenheit im Verkehr drohen, wenn eine relative Fahruntüchtigkeit besteht. Diese liegt beim Führen eines Autos oder eines anderen Kraftfahrzeugs regelmäßig in dem Bereich 0,3 ‰ bis 1,09 ‰. Alleine die Alkoholisierung selbst reicht aber für eine Straftat wegen einer Trunkenheit im Verkehr nicht aus. Darüber hinaus muss dem Betroffenen im konkreten Einzelfall nachgewiesen werden, dass der Alkohol zumindest mitursächlich für die Fahrunsicherheit war. Es bedarf daher neben der Alkoholisierung noch weiterer, alkoholtypischer Ausfallerscheinungen, damit eine Strafbarkeit wegen einer Trunkenheit im Verkehr in Betracht kommt. In diesen Fällen sollten Sie unbedingt den unabhängigen Rat eines Rechtsanwalts oder einer Rechtsanwältin einholen. Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht Philipp Rinklin aus Freiburg wird Sie in dem gesamten Verfahren zuverlässig vertreten.