Private Unfallversicherung
Probleme mit der privaten Unfallversicherung – Kanzlei Rinklin Rechtsanwälte
Eine private Unfallversicherung ist eine gute Absicherung bei Unfällen und dauerhaft verbleibenden gesundheitlichen oder körperlichen Beeinträchtigungen; oder bei Eintritt des Todes. Dabei muss die private Unfallversicherung von der gesetzlichen Unfallversicherung unterschieden werden. Letztere ist eine sog. Pflichtversicherung, die bei Unfällen im Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit entstehen. Die private Unfallversicherung ist hingegen eine freiwillige Versicherung. Voraussetzung für die Leistung des Versicherers ist, dass ein Unfall im Sinne der Vertragsbedingungen, den sog. Versicherungsbedingungen, vorliegt. Ein Unfall wird dabei als ein plötzlich von außen auf den Körper auftretendes Ereignis, welches zu einer unfreiwilligen Gesundheitsschädigung führt, definiert. Allgemein gelten die Regelungen des VVG.
Invalidität in der Privaten Unfallversicherung – Kanzlei Rinklin aus Freiburg
Die körperliche oder geistige Leistungsunfähigkeit wird in einem sog. Invaliditätsgrad bemessen. Dieser wiederum richtet sich nach der Gliedertaxe. Dies ist eine tabellarische Aufstellung der Körperteile und der in Prozenten angegebenen Beeinträchtigung. Die Gliedertaxe ist mitunter der wichtigste Vertragsbestandteil im Rahmen einer privaten Unfallversicherung. Sie wird zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer vertraglich vereinbart. Sie dürfen sich in diesen Fragen vertrauensvoll an die Kanzlei Rinklin aus Freiburg wenden.
Invaliditätsrente / Leistungen der privaten Unfallversicherung– Kanzlei Rinklin
Im Versicherungsrecht gelten besondere Regelungen wenn eine Teilkaskoversicherung oder Vollkaskoversicherung besteht. Wird Ihr Fahrzeug bei einem fremd- oder eigenverschuldeten Unfall beschädigt oder versagt es aus sonstigen Gründen seine Dienste, so kann ggf. die eigene Kaskoversicherung in Anspruch genommen werden. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Rinklin aus Freiburg übernehmen insoweit die rechtliche Prüfung und unterstützen Sie bei der Durchsetzung berechtigter Ansprüche. Auch nach Verkehrsunfällen, bei denen die Haftung quotenmäßig zwischen den Unfallbeteiligten verteilt wurde können ggf. weitere Ansprüche geltend gemacht werden. Unsere Anwälte in Freiburg werden Sie beraten und Sie mit den Besonderheiten des sog. Quotenvorrechts vertraut machen, so dass Sie nicht nur länger Recht haben sondern auch bekommen.
Ausschlussfristen bei privater Unfallversicherung – Ihre Anwälte aus Freiburg
Sollten Sie Ansprüche aus Ihrem privaten Unfallversicherungsvertrag geltend machen wollen, so ist Eile geboten. Sie müssen den Unfall unverzüglich melden. In jedem Vertrag sind jeweils drei Ausschlussfristen vereinbart. Die Invalidität muss in der Regel von 12 bis 24 Monaten nach dem Unfall eingetreten, ärztlich festgestellt und gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden. Verpasst der Versicherungsnehmer einer dieser Fristen, so droht der vollständige Ausschluss des Anspruchs auf Invaliditätsleistung. Bei der Fristenberechnung sind die §§ 186 BGB ff. zu beachten.
Die Anwälte der Kanzlei Rinklin aus Freiburg werden Sie auch hierbei zuverlässig und kompetent begleiten. Sprechen Sie uns an.
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