Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung – Ihre Rechtsanwälte in Freiburg

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zählt zu den wichtigsten Absicherungen. Laut Schätzung des Gesamtverbandes der Versicherer wird jeder Vierte im Laufe des Arbeitslebens berufsunfähig. Die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert im Falle der Fälle den Versicherten finanziell ab und kann so eine Existenzgefährdung verhindern. Die Versicherung kann als selbständige Versicherung oder als Zusatzversicherung (sog. BUZ) in Verbindung mit einer Hauptversicherung abgeschlossen werden. Je nach Vertrag kann durch eine BUZ eine Beitragsbefreiung der Hauptversicherung bei Berufsunfähigkeit oder einer Beitragsbefreiung mit BU-Rente vereinbart werden. Maßgeblich sind die einzelvertraglichen Konstellationen. Die Anwälte der Kanzlei Rinklin aus Freiburg beraten und vertreten Sie zuverlässig und kompetent.

Probleme mit der Berunfsunfähigkeitsversicherung – Kanzlei Rinklin aus Freiburg

Wann ist man berufsunfähig? Die Frage, ob Berufsunfähigkeit vorliegt, richtet sich nach den allgemeinen Vertragsbedingungen, den sog. Versicherungsbedingungen, und dem Versicherungsschein. In der Regel ist der Versicherte berufsunfähig, wenn er nicht mehr in der Lage ist, den zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 % für einen Prognosezeitraum von 6 Monaten auszuüben. Dabei wird eine Vergleichsbetrachtung der beruflichen Tätigkeiten vor und nach dem Vorfall vorgenommen. Oftmals ist eine medizinische Begutachtung, ggfs. im gerichtlichen Verfahren, unerlässlich. Der häufigste Ablehnungsgrund des Versicherers ist die Nichterreichung des versicherten BU-Grades. Hierbei sollten Sie nicht auf den Rat eines im Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwalts oder einer Rechtsanwältin verzichten. Die Kanzlei Rinklin ist nicht nur in Freiburg sondern auch überregional für Sie tätig.

Verweisung auf andere Tätigkeit bei BU - Kanzlei Rinklin aus Freiburg hilft

Neben der grundsätzlichen Frage des Vorliegens von Berufsunfähigkeit stellt sich die Frage, ob der Versicherer den Versicherten auf eine andere Tätigkeit verweisen darf. Auch hier können unterschiedliche Konstellationen (konkrete oder abstrakte Verweisung) auftreten, die es zu klären gilt. Bei Selbständigen stellt sich die Frage, ob der Selbständige zu einer Umorganisation seines Betriebes rechtlich angehalten ist, was zum Entfall der Leistungsvoraussetzungen führen kann. Die Anwälte der Kanzlei Rinklin beraten und vertreten Sie zu diesen Fragen gerne.

Wie hoch ist die BU Rente? – Ihre Anwälte aus Freiburg klären

Liegen alles Voraussetzungen vor, richtet sich der Leistungsumfang danach, was vereinbart wurde. Oftmals wird eine BU-Rente mit gleichzeitiger Beitragsbefreiung vereinbart. Die Details lassen sich aus dem Versicherungsschein entnehmen. Dieser ist, wie im sonstigen Versicherungsrecht auch, ein Legitimationspapier, aus dem Ansprüche hergeleitet werden können. Daher empfehlen wir dringend, den Versicherungsschein im Original immer sicher aufzubewahren.

Auszeichnungen