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Revisionsverfahren

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Anwalt für Revisionsverfahren – Kanzlei Rinklin Freiburg

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Philipp Rinklin aus Freiburg verfügt über langjährige Erfahrung als Strafverteidiger im Bereich von Revisionsverfahren und ist bundesweit für Sie tätig. Die Revision ist die letzte Instanz in einem Strafverfahren, weshalb die Vertretung und die Fertigung der Revision durch einen besonders erfahrenen Rechtsanwalt unbedingt erfolgen sollte. Die Kanzlei Rinklin aus Freiburg ist auch in diesem Bereich Ihr kompetenter Ansprechpartner.

 

Revision im Strafverfahren – Anwalt Rinklin

Eine Revision gegen ein Urteil in einem Strafverfahren unterliegt besonderen Anforderungen und ist die letzte Instanz in einem Strafverfahren. Dabei gilt es viele Besonderheiten zu beachten. Bei einer Revision kommt es nämlich im Vergleich zu einer Berufung nicht zu einer neuen Beweisaufnahme. In der Regel handelt es sich bei einer Revision gegen ein Strafurteil um ein rein schriftliches Verfahren. Die Besonderheiten liegen darin, dass an die möglichen Rügen, die Sachrüge und die Verfahrensrüge, ganz unterschiedliche Anforderungen gestellt werden. Anwalt und Fachanwalt für Strafrecht Philipp Rinklin ist besonders erfahren in Revisionsverfahren und wir Sie schnell und kompetent beraten und vertreten.

 

Hohe Anforderungen bei der Revision – Ihr Anwalt

Genügt z.B. die Verfahrensrüge nicht den besonders strengen gesetzlichen Anforderungen des § 344 Abs. 2 StPO, führt dies zur Unzulässigkeit der betreffenden Verfahrensrüge, mit der Folge, dass ein möglicher Verstoß nicht erfolgreich gerügt werden kann. Dies ist deshalb besonders schwerwiegend, da es dann nicht einmal darauf ankommt, ob der Verstoß tatsächlich vorliegt. Da die Revision in einem Strafverfahren diesen besonderen Vorschriften unterliegt, sollte Sie sich an einen besonders versierten und erfahrenen Anwalt wenden. Rechtsanwalt Rinklin ist nicht nur in Freiburg sondern auch überregional tätig und berät Sie kompetent und zuverlässig.

 

Ihr Anwalt für Revisionsrecht – Kanzlei Rinklin

Neben der Verfahrensrüge sollte auch die Sachrüge begründet werden um die jeweiligen sachlichen Fehler, auf denen das Urteil beruht, aufzuzeigen. Hierzu sind umfassende Rechtskenntnisse bei den jeweiligen materiellen strafrechtlichen Vorschriften und vor allem auch die Kenntnis der unterschiedlichen Rechtsprechung zu den Strafnormen erforderlich.  Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht hat mehreren Werken zum Strafrecht und Strafprozess mitgewirkt und ist daher besonders kompetent, um die Erfolgsaussichten Ihrer Revision beurteilen zu können. Darüber hinaus ist Rechtsanwalt Rinklin langjähriger Referent in Fachanwaltslehrgängen und Fortbildungen für Rechtsanwälte.

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