Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind, können Sie sich ebenfalls vertrauensvoll an Rechtsanwalt Philipp Rinklin wenden.
In diesen Fällen geht es nicht nur darum sicherzustellen, dass die Schadensersatzansprüche und das Schmerzensgeld geltend gemacht wird, sondern auch um eine mögliche Vertretung des Geschädigten in einem gegen den Angeklagten anhängigen Strafverfahren. Hierbei kann die Möglichkeit gegeben sein, sich dem Strafverfahren als sog. Nebenkläger anzuschließen und im Rahmen der Nebenklage am Strafverfahren teilzunehmen.
Als Fachanwalt für Strafrecht ist von Rechtsanwalt Philipp Rinklin eine besonders zuverlässige, umfassende und kompetente Beratung und Vertratung von Opfern sichergestellt.