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Betäubungsmittelstrafrecht

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Betäubungsmittelstrafrecht – Anwalt Rinklin Freiburg

Wurde gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das BtMG eingeleitet? Im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts ist eine gute und vor allem frühe Verteidigung besonders wichtig, weshalb Sie in der Kanzlei Rinklin aus Freiburg in guten Händen sind. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Philipp Rinklin aus Freiburg verfügt über langjährige Erfahrung als Strafverteidiger im Bereich Betäubungsmittelstrafrecht und ist bundesweit tätig.

 

Verstoß gegen das BtMG – Rechtsanwälte Freiburg

Bei einem Verstoß gegen das BtMG können die Rechtsfolgen die dem Beschuldigten drohen erheblich sein. Der gesamte Verkehr mit Betäubungsmitteln bedarf grundsätzlich einer entsprechenden Erlaubnis. Bei den Straftatbeständen des BtMG ist daher in der Regel das Fehlen dieser Erlaubnis zum Umgang mit Betäubungsmitteln Voraussetzung für eine Strafbarkeit. Gerade bei Strafverfahren aus dem Bereich Betäubungsmittelstrafrecht werden oft verdeckte Maßnahmen, wie z.B. die Telefonüberwachung nach § 100a StPO von der Polizei in Gang gebracht. Deshalb ist es ratsam, so früh wie möglich mit einem erfahrene Rechtsanwälte zu kontaktieren. Rechtsanwalt Philipp Rinklin aus Freiburg ist besonders erfahren bei der Verteidigung von Beschuldigten in einem Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das BtMG.

 

Nicht geringe-Menge – Art & Wirkstoffgehalt entscheiden

Liegt eine Straftat im Bereich Betäubungsmittelstrafrecht zur Last ist es entscheidend, welche Art von Drogen den Gegenstand des Strafverfahrens bilden. Ebenfalls ist der Wirkstoffgehalt entscheidend, da dieser in Verbindung mit der Menge des Betäubungsmitteln maßgebend dafür ist, ob die sog. „nicht geringe-Menge“ überschritten ist. Für die Ermittlung des Grenzwerts ist von der Einzelmenge auszugehen, die für einen einzigen Konsum maßgeblich ist (sog. Konsumeinheit). Hierbei ist auf die äußerst gefährliche Dosis eines drogenunerfahrenen Erstkonsumenten oder die durchschnittliche Konsumeinheit zur Erzielung eines Rausches abzustellen. Die „nicht geringe Menge“ ist daher nicht im Gesetz definiert sondern ergibt sich aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Ist diese Grenze allerdings überschritten, hat die Straftat insgesamt ein stärkeres Gewicht, weshalb härtere Strafen drohen. Rechtsanwalt Philipp Rinklin aus Freiburg ist als Fachanwalt für Strafrecht im Bereich Betäubungsmittelstrafrecht besonders spezialisiert, weshalb Sie kompetent und zuverlässig verteidigt werden.

 

Der Eigenkonsum – Betäubungsmittelstrafrecht

Der Eigenkonsum von Betäubungsmitteln ist grundsätzlich straflos. Dies stellt an sich die einzige Strafbarkeitslücke bei Straftaten im Betäubungsmittelstrafrecht dar. Dabei kommt es auch nicht auf die Konsumform, wie z.B. Schlucken, Essen, Trinken, Rauchen, Injizieren etc. an. Von Bedeutung ist auch, dass hierdurch weder der Tatbestand des Erwerbs noch des Besitzes von Betäubungsmitteln erfüllt ist. Alleine weil z.B. eine Urin- oder Blutprobe positiv auf Betäubungsmittel getestet wurde, führt nicht zu einer Verurteilung, wenn die Umstände die dem Konsum vorausgehen (z.B. Erwerb oder Besitz) nicht festgestellt werden können. Rechtsanwalt Philipp Rinklin aus Freiburg ist Fachanwalt für Strafrecht mit langjähriger Erfahrung. Anwalt Rinklin berät und verteidigt Sie kompetent in allen Verfahren aus dem Bereich Betäubungsmittelstrafrecht.

 

BtMG & Fahrerlaubnis – Kanzlei Rinklin Freiburg

Im Betäubungsmittelstrafrecht sind auch die Folgen zu berücksichtigen, die sich für die beschuldigte Person nach Abschluss eines Strafverfahrens ergeben können. Was viele Betroffenen nicht wissen ist, dass die Strafverfolungsbehörden Mitteilungen an die zuständigen Fahrerlaubnisbehörden versenden. Dies hat nicht selten zur Folge, dass die Kraftfahreignung des Beschuldigten plötzlich überprüft wird und der Verlust der Fahrerlaubnis droht. Dabei sind Maßnahmen wie die Anordnung einer medizinisch-psychologischen-Untersuchung (MPU) oder eines ärztlichen Gutachtens denkbar. Je nachdem welcher Verstoß gegen das Betäubungsmittelstrafrecht dem Betroffenen zur Last gelegt wird, kann die Fahrerlaubnisbehörde auch ohne vorherige Klärung der Kraftfahreignung die Fahrerlaubnis entziehen. Dies kann bei dem Besitz von sog. harten Drogen der Fall sein. Ihre eigenen Angaben gegenüber der Polizei können daher weitrechende Konsequenzen haben. Sprechen Sie uns an. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Rinklin aus Freiburg sind besonders spezialisiert und werden Sie zuverlässig beraten und vertreten.

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