Die Kündigungsschutzklage im Arbeitsrecht – Kanzlei Rinklin Freiburg
Wenn Sie als Arbeitnehmer eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben, können Sie diese gerichtlich mit einer sogenannten Kündigungsschutzklage anfechten und prüfen lassen, ob die Kündigung überhaupt wirksam ist. Aber Achtung: Die Kündigungsschutzklage ist fristgebunden und muss gemäß § 4 KSchG innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung erhoben werden. Zögern Sie deshalb nicht und nehmen Sie mit einem erfahrenen Anwalt oder einer Anwältin für Arbeitsrecht rechtzeitig Kontakt auf, damit ein Fristversäumnis vermieden werden kann. Denn bei Fristversäumnis gilt die Kündigung nach § 7 KSchG als von Anfang an wirksam. Deshalb sollten Sie unmittelbar nach Erhalt einer Kündigung mit einem Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin für Arbeitsrecht Kontakt aufnehmen. Von Bedeutung ist auch, dass eine verspätete Kündigungsschutzklage nur in Ausnahmefällen und unter bestimmten Voraussetzungen noch zugelassen wird. Ihre Rechtsanwälte der Kanzlei Rinklin aus Freiburg werden schnell die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage für Sie beurteilen, alle wichtigen Fristen überwachen und notwendigen Schritte in die Wege leiten.
Abfindungsverhandlungen mit Arbeitgeber – Anwalt für Arbeitsrecht
Auch wenn Sie nach Erhalt einer Kündigung nicht mehr mit Ihrem Arbeitgeber zusammenarbeiten wollen, kann die Kündigungsschutzklage ein Sprungbrett für Verhandlungen über eine Abfindung sein. Da die Anforderungen an eine wirksame Kündigung bei allgemeinem oder besonderem Kündigungsschutz für den Arbeitgeber sehr hoch sind und er für die Kündigungsgründe auch die Darlegungs- und Beweislast trägt, sind viele Arbeitgeber bereit über Abfindungen zu verhandeln und diese an den Arbeitnehmer zu bezahlen. In dieser Situation ist es wichtig alle Fallstricke zu beachten, so dass Sie nicht auf den Rat eines Rechtsanwalts oder einer Rechtsanwältin für Arbeitsrecht verzichten sollten. Die Höhe der Abfindung ist reine Verhandlungssache und hängt im Wesentlichen von den Erfolgsaussichten der Kündigungsschutzklage ab. Unsere Anwälte aus Freiburg sind auch als Anwälte für Arbeitsrecht besonders kompetent und versiert wenn es darum geht, für Arbeitnehmer oder Arbeitgeber ein optimales Ergebnis im Rahmen von Abfindungsverhandlungen zu erzielen. Zögern Sie nicht und nehmen Sie möglichst zeitnah mit unseren Anwälten vor Ort in Freiburg Kontakt auf.
Annahmeverzugslohn: Lohn trotz Kündigung – Kanzlei Rinklin aus Freiburg
Wird der Arbeitnehmer nach Ausspruch einer Kündigung oder nach Ablauf der Kündigungsfrist nicht weiter beschäftigt, so schuldet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer in vielen Fällen gleichwohl die vereinbarte Vergütung als sogenannten Annahmeverzugslohn, wenn sich am Ende einer Kündigungsschutzklage herausstellt, dass die Kündigung unwirksam war. Je länger der Kündigungsschutzprozess über eine Kündigungsschutzklage dauert, je größer wird also das Risiko des Arbeitgebers, am Ende viel Lohn an den gekündigten Arbeitnehmer nachzahlen zu müssen. Für einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin die sich auf Arbeitsrecht spezialisiert hat, ist es daher wichtig auch diese Besonderheiten im Arbeitsrecht zu kennen. Unser erfahrener Rechtsanwalt für Arbeitsrecht wird sich für Ihr Anliegen Zeit nehmen, denn uns ist bewusst, dass die Kündigung und eine Kündigungsschutzklage für einen Arbeitnehmer häufig eine erhebliche Belastung darstellt. Bedeutsam ist daher auch, dass der Arbeitgeber wegen dem Annahmeverzugslohn in vielen Fällen ein Interesse daran hat, möglichst frühzeitig „klare Verhältnisse“ durch einen Abfindungsvergleich zu schaffen. Sie dürfen daher auf eine ebenso schnelle wie auch kompetente Einschätzung von einem Anwalt für Arbeitsrecht aus der Kanzlei Rinklin in Freiburg vertrauen.
Weiterbeschäftigungsanspruch & Kündigungsschutzklage
Besteht im Betrieb ein Betriebsrat und hat dieser der Kündigung des Arbeitgebers widersprochen, so kann neben dem Kündigungsschutzantrag auch noch der sogenannte Weiterbeschäftigungsantrag gestellt werden. Dieser kann auch auch im Rahmen einer einstweiligen Verfügung geltend gemacht werden kann. Ein erfahrener Rechtsanwalt für Arbeitsrecht weiß, dass auch ein solcher Antrag „Druck“ auf den Arbeitgeber ausüben kann – gerade was seine Verhandlungsbereitschaft über eine mögliche Abfindung betrifft. In Betrieben ohne Betriebsrat kann ebenfalls ein Antrag auf Weiterbeschäftigung gestellt werden. Dieser greift aber erst dann, wenn in erster Instanz entschieden worden ist, dass die Kündigung unwirksam ist und bestehen bleibt, bis das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist. Auch in diesen Fragen führt für Sie kein Weg an der Kanzlei Rinklin aus Freiburg vorbei. Erfahrene Rechtsanwälte für Arbeitsrecht werden Sie direkt vor Ort in Freiburg beraten und vertreten.
Der Auflösungsantrag im Arbeitsrecht – Rechtsanwälte in Freiburg
Sollte es zu keiner einvernehmlichen Lösung kommen, kann noch versucht werden, über einen Auflösungsantrag nach § 9 KSchG zu einer Abfindung zu kommen. Liegen die Voraussetzungen für einen Auflösungsantrag vor, löst das Gericht bei einer Kündigungsschutzklage das Arbeitsverhältnis trotz Unwirksamkeit der Kündigung auf, spricht dem Arbeitnehmer dann aber noch eine Abfindung zu. Die Höhe der Abfindung wird vom Gericht bestimmt und kann bis zu 12 Monatsgehälter betragen. Hier ist besonderes Verhandlungsgeschick gefragt, weshalb unbeding ein erfahrener Anwalt oder eine erfahrene Anwältin für Arbeitsrecht kontaktiert werden sollte. Ihr kompetenter Rechtsanwalt aus Freiburg steht Ihnen gerne bei allen Fragen rund um die Kündigungsschutzklage und Abfindungsverhandlungen als kompetenter Anwalt im Bereich einer Kündigungsschutzklage zur Verfügung.