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Arbeitszeugnis

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Arbeitszeugnis – Kanzlei Rinklin aus Freiburg Ihr Anwalt vor Ort

Die Anwälte für Arbeitsrecht der Kanzlei Rinklin aus Freiburg steht Ihnen als kompetente Ansprechpartner zur Seite, wenn es um die Prüfung von Inhalten von einem Arbeitszeugnis geht. Auch vertreten sie Sie gerne bei der Durchsetzung Ihres Anspruchs auf ein ordnungsgemäßes Zeugnis – auch überregional.

 

Einfaches oder qualifiziertes Arbeitszeugnis? Sie haben die Wahl!

Nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis, was in § 109 GewO gesetzlich verankert ist. Neben einem einfachen Zeugnis, bei dem lediglich Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit bescheinigt werden, kann auch ein sogenanntes qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangt werden, bei dem daneben auch Angaben über die Leistung und das Verhalten im Arbeitsverhältnis gemacht werden.

 

Gutes Arbeitszeugnis oder nur gut klingendes Arbeitszeugnis?

Haben Sie ein Zeugnis erhalten, so empfiehlt sich auf jeden Fall dieses durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin für Arbeitsrecht überprüfen zu lassen. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis bewertet den Arbeitnehmer nach Schulnoten von Note 1 bis Note 6. Diese Noten werden allerdings verklausuliert in Formulierungen gepackt, die jeweils einer bestimmten Note entsprechen sollen. Hier ist unabhängiger Rat von einem Anwalt oder einer Anwältin für Arbeitsrecht wichtig. Die Rechtsanwälte aus der Kanzlei Rinklin in Freiburg ist als Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht besonders qualifiziert um Sie auch über die Details von einem Arbeitszeugnis umfassend aufzuklären.

 

Noten im Arbeitszeugnis – Ihre Rechtsanwälte aus Freiburg klären auf

Unabhängig von der vergebenden Noten klingen die dazugehörigen Formulierungen in vielen Fällen ähnlich und vermitteln dem Laien auf den ersten Eindruck auch häufig den Anschein von einem guten Arbeitszeugnis, obwohl es allenfalls der Note „befriedigend“ (3) oder „ausreichend“ (4) entspricht. Wird einem Mitarbeiter beispielsweise bescheinigt, dass er die ihm übertragenen Aufgaben „zu unserer Zufriedenheit“ erledigt hat, so klingt das zwar gut, entspricht aber nur einer Note 4 und auch die Formulierung „zu unserer vollen Zufriedenheit“ entspricht nur der Note 3. Einer Note 2 und damit einem guten Arbeitszeugnis würde die Formulierung „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ entsprechen und für ein sehr gutes Zeugnis mit der Note 1 würde darüber hinaus statt „vollen Zufriedenheit“, „vollsten Zufriedenheit“ formuliert werden. Lassen Sie sich daher von gutklingenden Formulierungen in einem Arbeitszeugnis nicht täuschen und lassen Sie Ihr Zeugnis von einem kompetenten Anwalt für Arbeitsrecht aus der Kanzlei Rinklin aus Freiburg prüfen. Der erste Schein im Arbeitszeugnis kann trügen. Sprechen Sie daher einen erfahrenen Rechtsanwalt oder eine erfahrene Rechtsanwältin für Arbeitsrecht an.

 

Versteckte Kritik in harmlosen Sätzen? Lassen Sie Ihr Zeugnis prüfen!

Formulierungen in einem Arbeitszeugnis können neben den eigentlichen Bewertungen nach Schulnoten auch versteckte Kritik oder sog. „geheimen Botschaften“ enthalten. Hier ist der Rat von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin besonders wichtig. Es mag vielleicht unscheinbar und auch gut wirken, wenn das „Verhalten gegenüber Kollegen und Vorgesetzten“ als stets einwandfrei bezeichnet wird. Tatsächlich deutet diese Formulierung aber auf Spannungen und Probleme des Mitarbeiters mit den Vorgesetzten hin, während das „Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen“  in dieser Hinsicht unbedenklich und ohne Kritik formuliert wird. Die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen der Kanzlei Rinklin aus Freiburg werden Sie auch insoweit umfassend beraten und aufklären.

 

Zeugnisanspruch und Zeugniskorrektur – Setzen Sie Ihren Anspruch durch!

Stellt Ihr Arbeitgeber Ihnen kein Zeugnis aus, lassen sich in diesem versteckte negative Botschaften finden oder entspricht das Zeugnis notenmäßig nicht Ihren Leistungen, verstößt es gegen § 109 Abs. 2 GewO. Hiernach muss das Arbeitszeugnis mitunter klar und verständlich formuliert sein und darf darüber hinaus auch dem Fortkommen des Arbeitnehmers durch wohlwollende Formulierungen nicht behindern.  Wenn Sie einen kompetenten Rechtsanwalt für Arbeitsrecht suchen, dann sprechen Sie die Anwälte der Kanzlei Rinklin aus Freiburg an. Sie stehen Ihnen gerne bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche als Ihre Rechtsanwälte für Arbeitsrecht zur Seite. Gleiches gilt natürlich auch beim Zwischenzeugnis, auf das Sie in bestimmten Fällen schon während des bestehenden Arbeitsverhältnisses einen Anspruch haben. Zögern Sie nicht und nehmen Sie daher mit unseren langjährig erfahrenen Anwälten und Anwältinnen Kontakt auf.

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