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Handy am Steuer

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Handy am Steuer – Ihr Anwalt in Freiburg

Droht Ihnen ein Bußgeld weil Ihnen vorgeworfen wird, dass Sie ein Handy am Steuer benutzt haben? In diesem Fall können Sie sich vertrauensvoll an die Rechtsanwälte der Kanzlei Rinklin aus Freiburg wenden. Rechtsanwalt Philipp Rinklin ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und verfügt über langjährige Erfahrung bei der Vertretung von Betroffenen, gegen die ein Bußgeldbescheid erlassen wurde, in dem ihnen ein Handyverstoß vorgeworfen wurde. Rechtsanwalt Philipp Rinklin ist nicht nur in Freiburg sondern auch überregional tätig.

 

Handyverstoß – Anwalt Rinklin Freiburg

Die Vorschrift des § 23 Abs. 1a StVO wurde grundlegend geändert. Früher galt, dass nach § 23 Abs. 1a Satz 1 StVO derjenige, der ein Fahrzeug führt, ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen darf, wenn hierfür das Handy oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies galt gem. § 23 Abs. 1a Satz 2 StVO a.F. dann nicht, wenn das Fahrzeug stand und bei dem Kfz der Motor ausgeschaltet war. Ziel des Gesetzgebers war, dass der Fahrzeugführer beide Hände zur Bewältigung der Fahraufgabe frei haben soll, wenn er während der Fahrt ein Mobil- oder Autotelefon benutzt. Kurz gesagt: Der Fahrzeugführer soll seine Aufmerksamkeit dem Straßenverkehr zuwenden und nicht durch die Bedienung elektronischer Geräte von der Bewältigung dieser Aufgabe abgelenkt werden.

Die neue Regelung umfasst nun nicht mehr nur die Benutzung von einem Handy, sondern wurde wesentlich „offener“ gestaltet. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Philipp Rinklin aus Freiburg ist besonders erfahren und wird Sie zuverlässig und schnell beraten.

 

Handy am Steuer – Kanzlei Rinklin Freiburg

Nach § 23 Abs. 1a StVO darf der Kfz-Führer nun jedes elektronische Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur dann benutzen, wenn

  • hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und zusätzlich entweder
  • nur eine Sprachsteuerung und eine Vorlesefunktion genutzt wird oder
  • zur Bedienung und Nutzung des Geräts nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist

Auf gar keinen Fall sollten Sie vorschnell Sprechen Sie die Rechtsanwälte der Kanzlei Rinklin an, denn diese sind im Bereich Verkehrsrecht besonders versiert.

 

Punkte & Fahrverbot bei Handyverstoß

Die verbotswidrige Benutzung von einem Handy am Steuer bzw. eines elektronischen Geräts wird mit einer Regelgeldbuße i.H.v. 100 € geahndet. Ebenso wird ein Punkte im FAER eingetragen.

Liegt ein sogenannter qualifizierter Verstoß vor – dies ist dann der Fall, wenn zusätzlich eine Gefährdung gegeben ist –, dann sieht der Bußgeldkatalog eine Regelgeldbuße i.H.v. 150 € und ein Fahrverbot für die Dauer von einem Monat vor. Es droht die Eintragung von zwei Punkten im FAER.

Tritt eine Sachbeschädigung, z.B. durch die Verursachung eines Verkehrsunfalls, ein, beträgt die Regelgeldbuße 200 € und das Regelfahrverbot einen Monat. Ebenfalls droht die Eintragung von zwei Punkten im FAER.

Beim Radfahrer beträgt die Regelgeldbuße beträgt 55 €.

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