Lebensversicherung

Versicherungsrecht in Freiburg – Kanzlei Rinklin Rechtsanwälte

Eine Lebensversicherung dient als Absicherung für den Tod oder der privaten Altersvorsorge. Dabei wird die Versicherungsleistung je nach Art der Lebensversicherung im Todesfall oder im Erlebensfall am Ende der vertraglich vereinbarten Laufzeit ausgezahlt. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Rinklin aus Freiburg helfen Ihnen zuverlässig und kompetent, bei allen Problemen die Sie im Zusammenhang mit der Lebensversicherung haben.

Probleme mit der Lebensversicherung – Kanzlei Rinklin aus Freiburg

Es existiert eine Vielzahl von verschiedenen Lebensversicherungsarten. Hier ein Überblick über die bekanntesten Arten:

  • Risikolebensversicherung: Auszahlung im Todesfall
  • Kapitallebensversicherung / kapitalbildende Lebensversicherung: Auszahlung im Erlebensfall
  • Private Rentenversicherungen: Auszahlung einer Rente

 

Welche Art und welche Summe vereinbart wurde hängt maßgeblich von dem Versicherungsvertrag und den Versicherungsbedingungen ab. Auch die Frage der Bezugsberechtigung spielt bei dem Abschluss einer Lebensversicherung zur Absicherung von Angehörigen oder Dritten eine wesentliche Rolle. Da es sich bei dem Versicherungsschein um ein Legitimationspapier handelt und mit diesem ggfs. Ansprüche geltend gemacht werden können, empfehlen wir dringend diesen sicher aufzubewahren.

Widerruf von Lebensversicherung & Rentenversicherung – Anwalt aus Freiburg

Private Lebens- uns Rentenversicherungen, die zwischen dem 29.07.1994 und Ende 2007 abgeschlossen wurden, können im Einzelfall widerrufen werden. Diese Verträge beinhalten oftmals eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung mit der Folgte, dass der Vertrag auch Jahre später widerrufen werden kann. Die Höhe der Rückzahlung richtet sich anhand der eingezahlten Beiträge nebst einem sog. Nutzungsersatz. Im Vergleich hierzu erhalten Sie im Falle einer Kündigung lediglich den Rückkaufswert erstatte. Mit Urteil vom 21.02.2024 – IV ZR 297/22 hat der BGH eine verbraucherfreundliche Entscheidung getroffen, die auf Lebensversicherungsverträge angewandt werden kann. Wir stehen Ihnen als kompetente Rechtsanwälte zu Verfügung. Sprechen Sie uns gerne an.

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