Private Krankenversicherung
Probleme mit der privaten Krankenversicherung – Kanzlei Rinklin Rechtsanwälte
Die private Krankenversicherung unterteilt sich in die private Krankheitskostenversicherung und in die private Krankentagegeldversicherung. Die gegenseitigen Vertragspflichten zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer richten sich nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen und dem Versicherungsschein. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Rinklin aus Freiburg helfen Ihnen zuverlässig und kompetent bei allen Problemen mit der privaten Krankenversicherung.
Private krankenversicherung– Kanzlei Rinklin aus Freiburg
Bei der privaten Krankheitsvollversicherung (PKV) handelt es sich um eine Kostenversicherung, die der Versicherte anstelle einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abschließen kann. Voraussetzung ist, dass die Versicherungspflichtgrenze (auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt) überschritten ist. In diesem Fall kann nach § 6 SGB V Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Krankenversicherung bestehen. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze wird jährlich vom Gesetzgeber angepasst. Für das Jahr 2025 liegt die Grenze bei 73.800 € brutto pro Jahr. Für Selbständige oder die Freiberufler/innen hat die Grenze keinerlei Bedeutung. Neben der PKV besteht notwendigerweise auch eine private Pflegeversicherung. Darüber hinaus können neben der GKV private Zusatzversicherungen wie z.B. für Wallleistungen im Krankenhaus und Zahntarife abgeschlossen werden. Der Leistungsumfang des Versicherers hängt von dem vertraglich vereinbarten Leistungskatalog ab. Hier muss besonders sorgfältig geprüft werden, ob und falls ja unter welchen Tatbestand ein versichertes Risiko fällt. Auch die Frage der medizinischen Notwendigkeit einer Behandlung spielt ein großes Thema, mit dem sich die Gerichte häufiger auseinandersetzen müssen. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Rinklin aus Freiburg sind im Versicherungsrecht besonders versiert und werden Sie schnell und zuverlässig beraten.
Krankentagegeld bei Private Krankenversicherung – Anwälte in Freiburg
Sowohl die privat Vollversicherten, als auch die gesetzlich Krankenversicherten können ihren Verdienstausfall durch eine sog. Krankentagegeldversicherung absichern. Dabei leistet der Krankentagegeldversicherer im Falle einer fortbestehenden 100 %-igen Arbeitsunfähigkeit. Der Versicherungsnehmer trägt die Beweislast für den Eintritt und die Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit. Der Beweis kann unter gewissen Umständen nur durch die Einholung eines Sachverständigengutachtens erbracht werden. Sie sollten bei diesen Fragen auf keinen Fall, auf den Rat von einem im Versicherungsrecht spezialisierten Anwalt oder einer Anwältin verzichten. Sprechen Sie uns gerne an.
Sie haben Fragen?
