Haftbefehl bei Nichterscheinen zur Hauptverhandlung
Ich hatte bereits in dem Beitrag Haftbefehl gegen im Ausland lebenden Angeklagten über die Problematik berichtet die sich bei der damit verbundenen "Androhung" des Zwangsmittels in der ins Ausland gerichtet Ladung stellt. In diesem Zusammenhang ist nun auch die Entscheidung des OLG Karlsruhe Beschl. v. 21.09.2016 - 3 Ws 634/16 zu sehen. Eine uneingeschränkte Androhung von Zwangsmitteln ist nach Auffassung des Senats selbst dann nicht zulässig, wenn die Ladung an einen im Inland benannten Zustellungsbevollmächtigten erfolgt. Der Senat führte wie...