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Dieselskandal & Abgasskandal

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Sie haben ein Auto gekauft und sind nun vom Dieselskandal bzw. Abgasskandal betroffen und möchte Ansprüche geltend machen? Die Anwälte der Kanzlei Rinklin aus Freiburg prüfen für Sie die Erfolgsaussichten.

 

Dieselskandal & Abgasskandal Kanzlei Rinklin aus Freiburg

Autokäufer stehen beim Dieselskandal bzw. Abgasskandal vor dem Problem, dass sie von betreffenden Automobilhersteller beim Abschluss des Kaufvertrags arglistig getäuscht worden sind, da in den betreffenden Autos eine Software verbaut ist, deren Abgasrückführungssystem erkennt, wann das Fahrzeug im Testlauf läuft, was zur Folge hat, dass der Stickoxid-Ausstoß als geringer gemessen wird als er im tatsächlichen Fahrbetrieb vorhanden ist. Dadurch wurde dem Autokäufer etwas vorgespiegelt, was für seine Kaufentscheidung wesentlich gewesen ist, nämlich ein Stickstoff-Ausstoß, der den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Der Autokäufer, der vom Dieselskandal bzw. Abgasskandal betroffen ist, möchte natürlich kein Auto erwerben, dem der Entzug der Zulassung droht. Beim Dieselskandal bzw. Abgasskandal wird die Software verwendet, um dem Autokäufer vorzuspiegeln, das Fahrzeug erfülle die entsprechenden gesetzlichen Anforderungen, was tatsächlich im normalen Fahrbetrieb aufgrund eines zu hohen Stickoxid-Ausstoßes nicht der Fall war.

Wird der Käufer aber durch irreführende Angaben zum Erwerb eines Autos veranlasst, die sich grundlegend von den angepriesenen unterscheiden, ist ein Schaden auch ein Schaden gegeben, wenn der Wert der Sache dem gezahlten Kaufpreis entspricht (BGH NJW 1998, 898). Es kommt daher nicht darauf an, ob der Autokäufer das Fahrzeug zur allgemeinen Nutzung im Straßenverkehr verwenden kann. Denn es ist nicht zweifelhaft, dass Schadensersatz auch dann geschuldet ist, wenn der Kaufpreis zwar dem Verkehrswert der Sache entspricht, diese aber zufolge des Mangels für die Zwecke des Käufers ungeeignet ist (BGH NJW 1998, 898).

 

Dieselskandal – Jetzt Erfolgsaussichten prüfen und Geld zurück erhalten

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Rinklin aus Freiburg werden für Sie zuverlässig und kompetent prüfen, welche Erfolgsaussichten bestehen und in welchem Umfang Sie Ansprüche geltend machen können.

Sind Sie vom Dieselskandal bzw. Abgasskandal betroffen haben Sie die Möglichkeit gem. §§ 346 Abs. 1, 349, 437 Nr. 2, 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, 323 BGB vom Kaufvertrag zurückzutreten und den bezahlten Kaufpreis abzgl. der Gebrauchsvorteile zurückzuverlangen oder eine Minderung des Kaufpreieses zu erhalten, weil das von Ihnen erworbene Auto wegen der verwendeten Software mangelhaft ist. Rechtsanwalt Philipp Rinklin und sein Team aus Freiburg werden Sie kompetent und zuverlässig beraten und vertreten, um für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Inzwischen exisitieren bereits zahlreiche obergichtliche Entscheidungen, die Autohersteller zur Zahlung verpflichtet haben:

  • OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.12.2018 – 17 U 4/18
  • OLG Nürnberg, Urteil vom 24.04.2018 – 6 U 409/17
  • OLG Köln, Beschluss vom 20.12.2017 – 18 U 112/17
  • OLG Celle, Beschluss vom 30.06.2016 – 7 W 26/16
  • LG Freiburg, Urt. vom 04.04.2019 – 11 O 186/18

 

Rechtsschutzversicherung muss Kostenschutz für eine Klage erteilen

Haben Betroffene im Dieselskandal bzw. Abgasskandal eine Rechtsschutzversicherung, so muss diese in aller Regel auch die Kostenzusage für den Rechtsstreit erteilen, da eine sog. hinreichende Erfolgsaussicht in der Regel besteht. Nach ständiger Rechtsprechung des BGH ist die hinreichende Erfolgsaussicht nach den zu § 114 ZPO entwickelten Grundsätzen zu prüfen. Dies bedeutet, dass der Standpunkt des Versicherungsnehmers nach den von ihm aufgestellten Behauptungen und den ihm bekannten Einwendungen des Gegners zumindest vertretbar sein muss. Darüber hinaus ist erforderlich, dass eine gewisse Wahrscheinlichkeit eines Erfolges besteht. Das OLG Düsseldorf (Beschluss vom 21.09.2017 – I-4 U 87/17) hat festgestellt die hinreichende Erfolgsaussicht sich bereits aus dem Umstand ergibt, dass mehrere Landgerichte in erster Instanz einen Schadensersatzanspruch eines Kraftfahrzeugkäufers gegen die Volkswagen AG wegen des Inverkehrbringens von Dieselfahrzeugen mit manipulierter Abgassoftware bejaht haben. Geschädigte im Dieselskandal bzw. Abgasskandal können daher auf eine vorhandene Rechtsschutzversicherung zurückgreifen. Auch bei diesen Fragen werden Ihnen die Rechtsanwälte der Kanzlei Rinklin aus Freiburg kompetent und zuverlässig zur Seite stehen.

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