Widerruf von Kreditverträgen – Kanzlei Rinklin aus Freiburg
Sie haben ein Auto gekauft und für die Finanzierung einen Autokreditvertrag abgeschlossen? Rechtsanwalt Philipp Rinklin aus Freiburg prüft für Sie, ob Sie den geschlossenen Autokreditvertrag widerrufen können.
Bei Darlehensverträgen oder Kreditverträgen steht dem Verbraucher nach den gesetzlichen Vorschriften ein Widerrufsrecht zu, über das er vollständig und zutreffend belehrt werden muss. Wenn Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen möchten, dann ist es wichtig, dass das Widerrufsrecht auch fristgerecht ausgeübt wird. Nur dann können Sie sich von dem Darlehensvertrag bzw. Kreditvertrag lösen. Hierbei sollten Sie auf die Beratung durch Rechtsanwalt Philipp Rinklin aus Freiburg nicht verzichten.
Kein Ablauf der Widerrufsfrist bei Autokreditvertrag & unvollständiger Belehrung
Die Widerrufsfrist beträgt 2 Wochen. Was aber wenn diese zwei Wochen bereits abgelaufen sind? Wurde bei einem Autokreditvertrag der Verbraucher nicht vollständig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften über das Widerrufsrecht aufgeklärt werden, dann beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen. Somit können Sie ggf. sogar noch nach Jahren den Widerruf erklären. Fachanwalt Philipp Rinklin und die übrigen Anwälte und Anwältinnen der Kanzlei Rinklin unterstützen Sie dabei.