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Scheidung

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Scheidungsanwalt in Freiburg – Kanzlei Rinklin

Nach Angaben des statistischen Bundesamtes wurden im Jahr 2020 ca. 143.000 Ehen geschieden. Betrachtet man demgegenüber die im Jahr 2020 geschlossenen Ehen, ergibt dies eine Scheidungsrate von ca. 38,5 %. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Rinklin aus Freiburg werden Sie in allen Fragen welche im Rahmen einer Scheidung für Sie eine Rolle spielen können ebenso kompetent wie zuverlässig beraten und vertreten. Sprechen Sie uns an!

 

Das Trennungsjahr – Vor Scheidung kommt die Trennung

Eine Ehe kann nach § 1565 BGB geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Das Scheitern wird nach dem Gesetz unwiderlegbar vermutet, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der Scheidung zugestimmt wird. Leben die Ehegatten sogar schon 3 Jahre getrennt, sind weitere Voraussetzungen für die Vermutung des Scheiterns der Ehe nicht mehr erforderlich. Daher ist es unmittelbar nach einer Trennung oder gar vorher in der Regel nicht möglich die Scheidung durchzuführen. Bei einer Scheidung Ihrer Ehe sollten Sie unbedingt den unabhängigen Rat eines auf Familienrecht spezialisierten Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin einholen. Wenn Sie auf der Suche nach einem Scheidungsanwalt sind, können Sie sich vertrauensvoll an die Kanzlei Rinklin in Freiburg wenden.

 

Scheidung der Ehe – Rechtsanwalt in Freiburg

Liegen die Voraussetzungen für die Scheidung noch nicht vor, weil das sogenannte „Trennungsjahr“ noch nicht vorüber ist, sollten Sie dennoch Kontakt zu einem im Familienrecht versierten Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin aufnehmen um Verhandlungen über sogenannte Scheidungsfolgesachen wie zum Beispiel die Auflösung von Miteigentum und Schulden, die Nutzung eines Eigenheims, Haushaltswaren, Unterhalt, Rentenausgleich, Vermögensaufteilung, Sorge-und Umgangsrecht zu führen. Bestenfalls kann dies dazu führen, dass die Scheidung als solche tatsächlich dann nur noch ein formaler Akt ist, sobald das Trennungsjahr verstrichen ist. Herr Rechtsanwalt Pascal Scholz steht Ihnen in der Kanzlei Rinklin aus Freiburg als zuverlässiger Ansprechpartner zur Verfügung.

 

Die Auswirkungen der Scheidung – Kanzlei Rinklin

Auch rechtlich hat das Getrenntleben, also die Trennung der Ehegatten, für den Unterhalt, das Vermögen, die elterliche Sorge, Haushaltswaren und auch die Schulden Auswirkungen. Zum Beispiel tritt beim Unterhalt der Anspruch auf Getrenntlebensunterhalt an die Stelle des Anspruchs auf Familienunterhalt. Darüber hinaus entsteht ein Anspruch auf Unterhalt für minderjährige gegen den Elternteil, der nicht mit dem Kind zusammenlebt. Ebenfalls können Sorgerechtsanträge gestellt werden. Noch bis zum Ende des Kalenderjahres der Trennung kann die steuerliche Zusammenveranlagung durchgeführt werden. Anwalt Pascal Scholz wird Sie auch in diesen Fragen umfassend beraten.

 

Anwalt bei Scheidung erforderlich – Kanzlei Rinklin

Bei der Scheidung einer Ehe genügt es zwar, wenn nur der Antragsteller von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin anwaltlich vertreten ist. Das wiederum ist aber nach der Regelung des § 114 Abs. 1 FamFG unverzichtbar. Bei einer Scheidung gilt also ein sog. Anwaltszwang. Gerne dürfen Sie sich in diesen Fragen an Anwalt Pascal Scholz wenden, der Sie nicht nur in Freiburg sondern auch überregional beraten und vertreten wird

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