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Kindesunterhalt

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Anwalt für Kindesunterhalt – Kanzlei Rinklin Freiburg

Die Kanzlei Rinklin aus Freiburg ist Ihr zuverlässiger Ansprechpartner für alle Rechtsfragen die sich im Zusammenhang mit dem Kindesunterhalt ergeben.

 

Wer muss Kindesunterhalt bezahlen? – Unterhaltsrecht

Der Kindesunterhalt knüpft nach § 1601 BGB an die geradlinige Verwandtschaft an, also daran, dass das Kind von dem in Anspruch genommenen Elternteil abstammt. Die Unterhaltspflicht tritt daher erst ein, wenn der abstammungsrechtliche Status des Kindes zudem in Anspruch genommenen Elternteil geklärt ist. Dies ist beim Kindesunterhalt hinsichtlich der Mutter eines Kindes unproblematisch. Als Vater des Kindes kann nur in Anspruch genommen werden, wer auch im Rechtssinne als Vater des unterhaltsbegehrenden Kindes gilt. Maßgebend ist nach § 1592 BGB hierfür, ob der Mann zur Zeit der Geburt des Kindes mit der Mutter des Kindes verheiratet war, er die Vaterschaft anerkannt hat oder er gerichtlich als Vater festgestellt worden ist. Gerne berät und vertritt Sie ein kompetenter Rechtsanwalt aus der Kanzlei Rinklin in Freiburg in Fragen, die den Kindesunterhalt betreffen.

 

Wie hoch ist der Kindesunterhalt? Kanzlei Rinklin hilft

Der Kindesunterhalt richtet sich nach dem sogenannten Unterhaltsbedarf eines minderjährigen Kindes. Dieser setzt sich aus dem Betreuungsunterhalt und dem Barunterhalt zusammen. Der Unterhaltsbedarf eines volljährigen Kindes besteht nur als Barunterhalt. Da es gerade bei der Berechnung von Kindesunterhalt um Details geht, sollten Sie unbedingt zu einem Anwalt oder eine Anwältin Kontakt aufnehmen und sich unabhängig beraten lassen.

 

Der Betreuungsunterhalt – Anwalt für Kindesunterhalt

Der Betreuungsunterhalt wird durch die Pflege und Erziehung des Kindes erfüllt. Der Barunterhalt umfasst alle Aufwendungen, die das Kind zur Lebensführung benötigt wie zum Beispiel Kosten für Ernährung, Bekleidung, Körper-und Gesundheitspflege, Haushaltswaren, Unterkunft, Heizung, Beleuchtung, sportliche und musische sowie sonstige Freizeitinteressen, Schulbedarf, Taschengeld etc.. Wir klären Sie umfassend über alle beim Kindesunterhalt zu berücksichtigenden Umstände auf.

 

Was ist der Unterhaltsbedarf? Familienrecht in Freiburg

Der Unterhaltsbedarf für den Kindesunterhalt bestimmt sich nach der Lebensstellung des Bedürftigen. Minderjährige Kinder und volljährige Kinder, die sich noch in der Ausbildung befinden, leiten ihre Lebensstellung in der Regel jedoch von ihren Eltern ab. Für die Bemessung des Barunterhaltsbedarfs sind daher die Einkommens-und Vermögensverhältnisse der Eltern maßgebend. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn ein Elternteil den Unterhalt durch Betreuung des minderjährigen Kindes erfüllt.

 

Ist das Kind volljährig, oder lebt das minderjährige Kind bei keinem Elternteil, sind beide Elternteile Barunterhaltspflichtig. Der Bedarf bestimmt sich nach den zusammengerechneten Einkommensverhältnissen beider Elternteile, wobei auch in diesen Fällen die Unterhaltspflicht des jeweiligen Elternteils grundsätzlich auf den Bedarf nach seinen Einkommensverhältnissen begrenzt ist.

 

Was zählt zum Einkommen beim Unterhalt? Anwalt für Unterhalt

Zum unterhaltsrelevanten Einkommen zählen alle Einkünfte, gleich welcher Art diese sind und aus welchem Anlass sie im Einzelnen gezahlt werden. Die Einnahmen müssen jedoch dem Empfänger dauerhaft zur freien Verfügung stehen. Somit können nicht nur das Arbeitseinkommen zu den unterhaltsrechtlich relevanten Einkünften gehören sondern zum Beispiel auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Erträge aus Kapitalvermögen oder Versicherungsleistungen u.v.m.. Gerade wegen der möglichen Nachteile die im Zusammenhang mit dem Kindesunterhalt stehen können, ist es wichtig, einen seriösen, vertrauenswürdigen und kompetenten Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin zu finden. Sprechen Sie uns in der Kanzlei Rinklin in Freiburg an. Unser Anwälte sind für Sie nicht nur in Freiburg sondern auch überregional tätig.

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