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Corona-Soforthilfe Subventionsbetrug

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Subventionsbetrug Corona-Soforthilfe – Kanzlei Rinklin

Haben Sie wegen der Corona Pandemie die Corona-Soforthilfe beantragt und wird Ihnen nun in einem Ermittlungsverfahren Betrug oder Subventionsbetrug zur Last gelegt, können Sie sich vertrauensvoll an Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Philipp Rinklin aus Freiburg wenden. Anwalt Philipp Rinklin verfügt als Strafverteidiger über langjährige Erfahrung und ist bundesweit tätig.

 

Betrug & Corona-Soforthilfe – Rechtsanwälte Freiburg

Ein Subventionsbetrug nach § 264 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Tatbestand kann verwirklich sein, wenn der Antragsteller für die Corona-Soforthilfe z.B. einer für die Bewilligung der Corona-Soforthilfe zuständigen Behörde oder einer anderen in das Subventionsverfahren eingeschalteten Stelle oder Person über subventionserhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat, die für Antragsteller vorteilhaft sind. Hierzu können bei der Corona-Soforthilfe z.B. unrichtige Angaben zählen, welche die wirtschaftlichen Schwierigkeiten oder den Liquiditätsengpass betreffen. Haben Sie eine Vorladung von der Polizei erhalten, weil Sie im Verdacht stehen einen Subventionsbetrug oder Betrug begangen zu haben? Sie sollten zunächst mit einem im Bereich Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin Kontakt aufnehmen, bevor Sie Angaben gegenüber der Polizei machen. Anwalt und Fachanwalt für Strafrecht Rinklin aus Freiburg ist insoweit Ihr zuverlässiger Ansprechpartner.

 

Corona-Soforthilfe – Rechtsanwalt Rinklin Freiburg

Eine Anspruchsberechtigung für die Corona-Soforthilfe liegt nur vor, soweit Unternehmen wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt oder im Haupterwerb als Freiberufler oder Soloselbstständige/r tätig sind. Allerdings steht einer Antragsberechtigung entgegen, wenn es sich um ein Unternehmen handelt, welches sich bereits vor der Corona-Pandemie in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befunden hat.  Allerdings ist der Begriff „Unternehmen in Schwierigkeiten“ nicht gleichbedeutend mit der Frage, ob und in welcher Höhe für das antragstellende Unternehmen eine existenzbedrohliche Wirtschaftslage oder ein Liquiditätsengpass für die Corona-Soforthilfe vorliegt. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Philipp Rinklin aus Freiburg ist ein langjährig erfahrener Strafverteidiger und wird Sie in einem gegen Sie gerichteten Ermittlungsverfahren das ein Subventionsbetrug oder Betrug zum Gegenstand hat, zuverlässig und kompetent verteidigen.

 

Subventionsbetrug & Corona – Anwalt für Strafrecht

Wenn ein Ermittlungsverfahren wegen einem Subventionsbetrug oder Betrug im Zusammenhang mit der Corona-Soforthilfe eingeleitet wurde, droht nicht nur eine strafrechtliche Verurteilung wegen Subventionsbetrug. Die betroffene Person muss auch damit rechnen, dass die Corona-Soforthilfe welche zunächst ausbezahlt wurde, im Strafverfahren nach § 74c StGB wieder eingezogen werden. Die wirtschaftlichen Folgen einer Verurteilung können weitrechend sein, denn es sind durchaus Strafen denkbar, die auch berufliche Problem ergeben. So kann eine Verurteilung einer weiteren Tätigkeit als Geschäftsführer z.B. einer GmbH nach § 6 Abs. 2 Nr. 3 e GmbHG entgegenstehen. Zögern Sie deshalb nicht und nehmen Sie Kontakt mit einem Anwalt oder einer Anwältin auf und lassen Sich beraten. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Philipp Rinklin aus Freiburg wird Ihre Verteidigung zuverlässig übernehmen.

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