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Bußgeldverfahren und Ordnungswidrigkeiten

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Bußgeldbescheid und Bußgeldverfahren – Kanzlei Rinklin Freiburg

Ein Schwerpunkt der Tätigkeit von Rechtsanwalt Philipp Rinklin ist die Betreuung von Betroffenen in einem Bußgeldverfahren.

Ist gegen Sie ein Bußgeldbescheid wegen einer Ordnungswidrigkeit wie z.B. einer Geschwindigkeitsüberschreitung, eines Abstands- oder Rotlichtverstoßes oder wegen einer anderen Verkehrsordnungswidrigkeit ergangen und droht Ihnen ggf. sogar ein Fahrverbot oder die Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister können Sie sich vertrauensvoll an Rechtsanwalt Rinklin wenden. Insbesondere wenn es in einem Bußgeldverfahren darum geht ein drohendes Fahrverbot abzuwenden, steht Ihnen Herr Rinklin als Fachanwalt für Verkehrsrecht als zuverlässiger und kompetenter Ansprechpartner zur Seite.
Dabei vetritt Sie Herr Rechtsanwalt Rinklin sowohl gegenüber der Bußgeldbehörde als auch in einem gerichtlichen Verfahren.

 

Geblitzt beim Autofahren – Rechtsanwalt Rinklin aus Freiburg hilft

Die Einleitung von einem Bußgeldverfahren kann wegen unterschiedlichen Verstoßen drohen. Häufig wird Betroffenen eine Geschwindigkeitsüberschreitung, ein Rotlichtverstoß oder eine Abstandsunterschreitung zur Last gelegt. In allen Verfahren ist es wichtig, möglichst frühzeitig von einem versierten und spezialisierten Rechtsanwalt vertreten zu werden. Je früher die anwaltliche Beratung und Vertretung erfolgt, desto besser sind die Verteidigungsmöglichkeiten, wenn ein Bußgeldverfahren droht. Rechtsanwalt Rinklin aus Freiburg ist ausgewiesener Experte, bei der Vertretung von Betroffenen in Bußgeldverfahren wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit. Bei Fachanwalt für Verkehrsrecht Philipp Rinklin sind Sie in besten Händen. Aufgrund seiner Expertise ist er nicht nur Autor zahlreicher Veröffentlichungen zu dem Thema „Fahrverbot“ sondern auch Referent in der Weiterbildung für Rechtsanwälte und in Fachanwaltslehrgängen nach § 15 FAO (Fachanwaltsordnung).

 

Fahrverbot und Eintragung von Punkten – Anwalt für Bußgeldverfahren Freiburg

Je nach Gewicht des Verstoßes kann die Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister (FAER) oder sogar nach § 25 StVG ein Fahrverbot für die Dauer von 1 bi 3 Monaten gem. § 25 StVG drohen. Häufig sind Betroffene auf den spontanen Zugriff auf ein Kraftfahrzeug und damit auf den Führerschein angewiesen, so dass die drohende Rechtsfolge in einem Bußgeldverfahren schnell enorme wirtschaftliche Nachteile für den Betroffenen ergeben kann, wenn z.B. Nachteile wegen eines Fahrverbots bei der Ausübung des Berufs drohen. Ebenfalls darf die Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister (FAER) nicht unterschätzt werden, da diese erst nach der gesetzlich geregelten Tilgungsfrist getilgt werden, so dass unter Umständen auch die Entziehung der Fahrerlaubnis drohen kann, wenn die Punktehöchstgrenze von 8 Punkten erreicht wird. Auch in diesen Fragen wird Sie Rechtsanwalt Philipp Rinklin als zuverlässiger Ansprechpartner unterstützen.

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