Rufen Sie uns an! 0761 612475-41
0761 612475-41

Termine nach Vereinbarung

info@kanzlei-rinklin.de

 

Widerruf von Autokreditverträgen

Startseite / Rechtsgebiete / Widerruf von Autokreditverträgen

Widerruf von Kreditverträgen – Kanzlei Rinklin aus Freiburg

Sie haben ein Auto gekauft und für die Finanzierung einen Autokreditvertrag abgeschlossen? Rechtsanwalt Philipp Rinklin aus Freiburg prüft für Sie, ob Sie den geschlossenen Autokreditvertrag widerrufen können.

Bei Darlehensverträgen oder Kreditverträgen steht dem Verbraucher nach den gesetzlichen Vorschriften ein Widerrufsrecht zu, über das er vollständig und zutreffend belehrt werden muss. Wenn Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen möchten, dann ist es wichtig, dass das Widerrufsrecht auch fristgerecht ausgeübt wird. Nur dann können Sie sich von dem Darlehensvertrag bzw. Kreditvertrag lösen. Hierbei sollten Sie auf die Beratung durch Rechtsanwalt Philipp Rinklin aus Freiburg nicht verzichten.

Kein Ablauf der Widerrufsfrist bei Autokreditvertrag & unvollständiger Belehrung

Die Widerrufsfrist beträgt 2 Wochen. Was aber wenn diese zwei Wochen bereits abgelaufen sind? Wurde bei einem Autokreditvertrag der Verbraucher nicht vollständig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften über das Widerrufsrecht aufgeklärt werden, dann beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen. Somit können Sie ggf. sogar noch nach Jahren den Widerruf erklären. Fachanwalt Philipp Rinklin und die übrigen Anwälte und Anwältinnen der Kanzlei Rinklin unterstützen Sie dabei.

Autokreditvertrag ohne Zahlung einer Nutzungsentschädigung oder Wertersatz widerrufen

Ist bei einem Autokreditvertrag eine fehlerhaften Widerrufsbelehrung erfolgt und wirksam ein Widerruf erklärt worden, dann können Sie gegen die Bank einen Anspruch auf Rückzahlung der gesamten Raten und auch einer möglicherweise von Ihnen geleisteten Anzahlung haben. Rechtsanwalt Rinklin aus Freiburg weiß, dass ein weiterer Vorteil darin liegen kann, dass Sie auch für die Nutzung des Autos keinen Wertersatz oder eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer bezahlen müssen. Es ist dabei wichtig, unbedingt die Hilfe von einem erfahrenen Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen, der sich mit diesem Rechtsgebiet auskennt. Rechtsanwalt Philipp Rinklin ist dabei Ihr kompetenter und zuverlässiger Ansprechpartner.

 

Ihr Vorteil beim Widerruf des Autokreditvertrags

Wenn Sie nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt worden sind, können Sie selbst heute noch den Widerruf erklären. Sie können dann die bezahlten Darlehensraten und eine bereits gezahlte Anzahlung zurückverlangen. Die Darlehensraten müssen Sie bei einem wirksamen Widerruf auch nicht weiter bezahlen. Den mit dem Autokreditvertrag finanzierten Pkw müssen Sie zwar zurückgeben, der Vorteil ist aber, dass Sie einen Anspruch auf Rückerstattung aller von Ihnen gezahlten Darlehensraten und ggf. einer Anzahlung haben. Der „Widerrufsjoker“ ist gerade für Dieselfahrzeuge die nun ggf. einen geringeren Wert haben oder vom sog. „Dieselskandal“ betroffen sind ein großer Vorteil im Vergleich zum Schadensersatzanspruch. Wie Rechtsanwalt Philipp Rinklin aus Freiburg weiß, kann bei Kreditverträgen die nach dem 13.06.2014 geschlossen wurden sogar der Kaufpreis zurückverlangt werden ohne dass eine Nutzungsentschädigung oder Wertersatz bezahlt werden muss. Dies kann ein Vorteil sein, wenn Sie das Auto Jahre genutzt haben und nun den vollen Kaufpreis zurückerhalten. Zögern Sie deshalb nicht und wenden Sie sich an Rechtsanwalt Rinklin, der Sie ebenso zuverlässig wie kompetent beraten und vertreten wird.

Sie haben Fragen?

Rufen Sie uns an:
Tel:  0761 612475-41
info@kanzlei-rinklin.de

Auszeichnungen