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Arbeitsrecht

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Anwalt für Arbeitsrecht in Freiburg – Kanzlei Rinklin

Das Arbeitsrecht ist ein Schwerpunkt der Tätigkeit der Rechtsanwälte der Kanzlei Rinklin aus Freiburg

Ein kompetenter Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht mit langjährige Erfahrung in allen Bereichen die das Arbeitsrecht betreffen unterstützt Sie zuverlässig und kompetent. Unabhängig davon, ob Sie eine Kündigung oder Abmahnung erhalten haben, Sie mit der Höhe der Abfindung oder mit Ihrem Arbeitszeugnis nicht zufrieden sind oder andere Probleme mit Ihrem Arbeitgeber oder Arbeitnehmer auftreten. Ihr Anwalt aus der Kanzlei Rinklin ist Ihr kompetenter Ansprechpartner. Er wird Sie schnell und zuverlässig beraten und vertreten. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Rinklin sind dabei nicht nur in Freiburg sondern auch überregional für Sie tätig.

 

Alle Fragen im Arbeitsrecht – Kanzlei Rinklin Freiburg

Das Arbeitsrecht regelt u.a. das Vertragsverhältnis zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, darüber hinaus aber auch die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten oder zwischen Arbeitgeber(verbänden) und Gewerkschaften. Dabei ist das Arbeitsrecht keine kompakte und ohne weiteres überschaubare Materie, die beispielsweise in einem einzigen Arbeitsgesetzbuch – für jedes Arbeitsverhältnis gleich – geregelt wäre. Vielmehr ist das Arbeitsrecht geprägt von einer Vielzahl von Gesetzen, die für verschiedene Gegebenheiten teils ganz unterschiedliche Regelungen treffen. Dazu kommt eine sich stets entwickelnde Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sowie des Europäischen Gerichtshofs. Hier gilt es, den Überblick zu behalten. Ihr Rechtsanwalt aus der Kanzlei Rinklin steht hierfür sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern beratend zur Seite und vertritt diese außergerichtlich und gerichtlich bei den Arbeitsgerichten.

Unser Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Freiburg steht Ihnen im Bereich Arbeitsrecht unter anderem in folgenden Bereichen zur Verfügung:

  • Arbeitsvertrag: Gestaltung und Überprüfung
  • Kündigung
  • Abmahnung
  • Aufhebungsvertrag und Abfindung
  • Arbeitszeugnis
  • Urlaub
  • Entgeltfortzahlungsansprüche bei Krankheit
  • Befristung von Arbeitsverträgen
  • Mutterschutz und Elternzeit
  • Schwerbehinderung im Arbeitsverhältnis

 

Arbeitsvertrag – auf die richtige Gestaltung kommt es an!

Um im laufenden Arbeitsverhältnis keine bösen Überraschungen zu erleben, empfiehlt es sich, bereits bei der Gestaltung des Arbeitsvertrages die wesentlichen Aspekte zu berücksichtigen und klare Regelungen zu treffen.  Nachträgliche Änderungen sind einseitig nämlich nicht möglich, so dass neben Streitigkeiten zu den konkreten Vertragsinhalten schlimmstenfalls auch erhebliche finanzielle Schäden entstehen können. Gerne prüfen die erfahrenen Rechtsanwälte daher Ihren Arbeitsvertrag frühzeitig und beraten Sie zu möglichen Fallstricken.

 

Kündigung des Arbeitsverhältnisses – Ende gut, alles gut?

In der heutigen Zeit dauern die Arbeitsverhältnisse in den wenigsten Fällen noch “ein Leben lang”, so dass eine Kündigung des Arbeitsvertrags keine Seltenheit darstellt. Allerdings kann ein Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber in den wenigsten Fällen einfach so, also grundlos, gekündigt werden. Vielmehr müssen die einschlägigen Vorschriften beachtet werden, wie beispielsweise das Kündigungsschutzgesetz. Werden diese nicht beachtet oder sind die Voraussetzungen nicht gegeben, kann eine Kündigung schnell unwirksam sein und der Arbeitsvertrag über die Kündigungsfrist hinaus weiter bestehen – ebenso wie eine Vergütungspflicht. Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben oder Sie das Arbeitsverhältnis kündigen möchten, steht Ihnen ein Fachanwalt für Arbeitsrecht aus der Kanzlei Rinklin aus Freiburg daher gerne beratend zur Seite und falls erforderlich auch im Rahmen eines möglichen Kündigungsschutzprozesses vor dem Arbeitsgericht. Am besten verlieren Sie keine Zeit, wenn das Thema Kündigung bei Ihnen relevant wird, da das Arbeitsrecht in vielen Fällen auch kurze Fristen vorsieht, die eingehalten werden müssen, um Nachteile zu vermeiden. Die Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht muss beispielsweise nach § 4 KSchG innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Kündigung erhoben werden, wenn die Unwirksamkeit festgestellt werden soll. Andernfalls wird die Kündigung wirksam. Aber auch der Ausspruch der außerordentlichen – fristlosen – Kündigung ist an eine kurze Zwei-Wochen-Frist ab Kenntnis des wichtigen Kündigungsgrundes geknüpft und erfordert entsprechend zeitnahes Handeln, wenn die Kündigung wirksam ausgesprochen werden soll. Ihr Anwalt aus der Kanzlei Rinklin wird Sie umfassend betreuen.

 

Der Aufhebungsvertrag als Alternative zur Kündigung

Neben der Kündigung kann das Arbeitsverhältnis auch durch Aufhebungsvertrag beendet werden oder – im Rahmen eins Kündigungsschutzprozesses – durch einen Prozessvergleich. Anders als die Kündigung beendet der Aufhebungsvertrag das Arbeitsverhältnis nicht aufgrund einseitiger Willenserklärung, sondern durch einen weiteren Vertrag, mit dessen Inhalt beide Seiten einverstanden sein müssen und der schriftlich abgeschlossen werden muss. Der Inhalt eines solchen Aufhebungsvertrags spielt vor allem für Arbeitnehmer eine große Rolle, da ein Aufhebungsvertrag auch immer die Gefahr einer Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld birgt. Bevor also ein Aufhebungsvertrag unterzeichnet wird, sollten sich insbesondere Arbeitnehmer anwaltlichen Rat einholen, um später keine finanziellen Nachteile beim Bezug von Arbeitslosengeld zu erleiden. Sprechen Sie deshalb mit einem erfahrenen Anwalt oder einer erfahrenen Anwältin. Unsere im Arbeitsrecht spezialisierten Anwälte beraten Sie kompetent zu den regelungsbedürftigen Inhalten eines Aufhebungsvertrags und deren Wirksamkeit.

 

Die Abfindung – Rechtsanwälte für Arbeitsrecht Freiburg

 Die Abfindung ist ein gängiger Begriff im Arbeitsrecht, der sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern bekannt ist. Entgegen eines weit verbreiteten Glaubens besteht aber für den Arbeitnehmer kein Anspruch auf Abfindung, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigt. Allerdings werden im Rahmen von Kündigungsschutzklage oftmals Abfindungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ausgehandelt, um so zu einer schnellen Lösung zu gelangen und einen langwierigen Prozess zu vermeiden, in dem ansonsten geklärt werden muss, ob die Kündigung wirksam ausgesprochen wurde und das Arbeitsverhältnis – ohne Abfindung – endet oder das Arbeitsverhältnis zu den alten Bedingungen fortbesteht. Da der Arbeitgeber im laufenden Kündigungsschutzprozess ein nicht zu unterschätzendes Annahmeverzugsrisiko mit entsprechenden Vergütungspflichten trägt, andererseits der Arbeitnehmer in vielen Fällen nach Erhalt der Kündigung kein ernsthaftes Interesse mehr hat, beim Arbeitgeber weiterzuarbeiten, stellt die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung oftmals eine gute und schnelle Lösung für beide Seiten dar. Auch bei Verhandlungen über einen Aufhebungsvertrag kann eine Abfindung für den Arbeitnehmer ausgehandelt werden. Ihr Anwalt für Arbeitsrecht aus der Kanzlei Rinklin aus Freiburg berät Sie über die Thematik der Abfindung gerne und setzt sich im Rahmen der Verhandlungen über eine Abfindung engagiert für Sie ein.

 

Abmahnung im Arbeitsrecht – Kanzlei für Arbeitsrecht

Verstößt der Arbeitnehmer gegen seine Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis, kann der Arbeitgeber ihn nicht einfach kündigen. Vielmehr muss er ihm grundsätzlich eine zweite Chance geben, sein Verhalten zu überdenken und sich künftig wieder vertragsgerecht zu verhalten. Hierfür steht dem Arbeitgeber das Mittel der Abmahnung zur Verfügung. Eine Abmahnung ist formell aber nur wirksam, wenn sie einen korrekten Inhalt hat, mitunter ein konkretes Fehlverhalten benennt und beanstandet. Darüber hinaus muss der Arbeitgeber in der Abmahnung darauf hinweisen, dass er dieses Verhalten nicht mehr weiter tolerieren wird und der Arbeitnehmer im Wiederholungsfalle mit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu rechnen hat. Wichtig ist die richtige Beratung durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin. Sprechen Sie uns daher gerne an, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben. Die Anwälte der Kanzlei Rinklin beraten Sie kurzfristig und kompetent.

 

Der Anspruch auf Urlaub – Zeit für eine Pause

 Der Arbeitnehmer hat gegen den Arbeitgeber gem. § 1 BurlG einen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Während das in sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen in aller Regel auch problemlos funktioniert, wird bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen oftmals fälschlicherweise kein Urlaub gewährt und schon gar nicht bezahlt. Entgegen eines weit verbreiteten Irrglaubens besteht ein Anspruch auf bezahlten Urlaub aber auch für geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer. Auch wenn die Gewährung und Bezahlung der Urlaubsansprüche im bestehenden und aktiv gelebten Arbeitsverhältnis in der Regel reibungslos verläuft, sieht man sich vor allem als Arbeitgeber im ruhenden Arbeitsverhältnis, beispielsweise wegen Elternzeit oder bei langer Erkrankung des Arbeitnehmers, plötzlich mit vielen Fragen und Problemen konfrontiert, die man zeitnah und rechtzeitig angehen sollte, bevor man sich plötzlich Ansprüchen ausgesetzt sieht, die man nicht für möglich gehalten hätte. Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Freiburg wird Sie auch in diesen Fragen zuverlässig beraten und vertreten. Das Urlaubsrecht ist auch immer wieder Gegenstand höchstrichterlicher Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts sowie des Europäischen Gerichtshofs und wird stetig fortentwickelt. Rechtsprechungsänderungen sind in diesem Gebiet daher keine Seltenheit, weshalb Ihnen die Anwälte der Kanzlei Rinklin gerne dabei behilflich ist, den Überblick zu behalten und notwendige Maßnahmen zu ergreifen, um entweder als Arbeitnehmer Urlaubs-(abgeltungs)-ansprüche durchzusetzen oder als Arbeitgeber solche  möglichst zu vermeiden.

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