Geschwindigkeitsverstoß

Rechtsanwalt Dr. Philipp Rinklin aus Freiburg vertritt Sie in allen Bußgeldverfahren wegen einem Geschwindigkeitsverstoß. Anhand des unten stehenden Auszugs aus dem Bußgeldkatalog können Sie sehen, welche Rechtsfolgen Ihnen drohen können. Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Philipp Rinklin, wird Sie zuverlässige beraten und vertreten.

Bei einem Geschwindigkeitsverstoss kommt u.a. die Anordnung von einem Fahrverbot in Betracht. Dies kann der Fall sein, wenn es sich um einen groben oder um einen berharrlichen Pflichtverstoß handelt. Der grobe Pflichtverstoß wird durch die Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung indiziert während ein beharrlicher Pflichtenvestoß angenommen werden kann, wenn mehrere Verstöße zusammen fallen, diese aber für sich betrachtet jeweils noch nicht zu einem Fahrverbot führen würden.

Auszug aus dem Bußgeldkatalog bei einem Geschwindigkeitsverstoß

Stand Februar 2026

Geschwindigkeitsüberschreitung von:

 

Regelgeldbuße in € FahrverbotPunkte
bis 10 km/h  –  innerhalb geschlossener Ortschaften30
bis 10 km/h  –  außerhalb geschlossener Ortschaften20
11 – 15 km/h  –  innerhalb geschlossener Ortschaften50
11 – 15 km/h  –  außerhalb geschlossener Ortschaften40
16 – 20 km/h  –  innerhalb geschlossener Ortschaften70
16 – 20 km/h  –  außerhalb geschlossener Ortschaften60
21 – 25 km/h  –  innerhalb geschlossener Ortschaften115nein1 P
21 – 25 km/h  –  außerhalb geschlossener Ortschaften100nein1 P
26 – 30 km/h   –  innerhalb geschlossener Ortschaften180Ja* / Nein1 P
26 – 30 km/h   –  außerhalb geschlossener Ortschaften150Ja* / Nein1 P
31 – 40 km/h   –  innerhalb geschlossener Ortschaften260ja2 P
31 – 40 km/h   –  außerhalb geschlossener Ortschaften200Ja* / Nein1 P
41 – 50 km/h   –  innerhalb geschlossener Ortschaften400ja2 P
41 – 50 km/h   –  außerhalb geschlossener Ortschaften320ja2 P
51 – 60 km/h   –  innerhalb geschlossener Ortschaften560ja2 P
51 – 60 km/h   –  außerhalb geschlossener Ortschaften480ja2 P
61 – 70 km/h   –  innerhalb geschlossener Ortschaften700ja2 P
61 – 70 km/h   –  außerhalb geschlossener Ortschaften600ja2 P
über 70 km/h   –  innerhalb geschlossener Ortschaften800ja2 P
über 70 km/h   –  außerhalb geschlossener Ortschaften700ja2 P

*Ja / Nein: Wenn innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft der ersten Entscheidung bereits ein Geschwindigkeitsverstoß von mindestens 26 km/h vorgelegen hat, kann wegen eines sog. beharrlichen Pflichtenverstoßes gem. § 4 Abs. 2 BKatV ein Fahrverbot angeordnet werden.

Auszeichnungen