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Erbrecht

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Anwalt für Ebrecht Freiburg – Kanzlei Rinklin

Laut aktuellen Schätzungen des Deutschen Instituts für Altersvorsorge werden in den Jahren 2015 bis 2024 in Deutschland ca. 3,1 Bio. € Privatvermögen vererbt. Die Kanzlei Rinklin aus Freiburg ist Ihr zuverlässiger Ansprechpartner für sämtliche Rechtsfragen aus dem Bereich Erbrecht. Das Erbrecht und damit die Beschäftigung mit Tod ist für viele Menschen eine besondere emotionale Ausnahmesituation. Wir sind uns dieser schwierigen Situation bewusst und werden Sie zuverlässig und gewissenhaft beraten und betreuen. Rechtsanwalt Pascal Scholz aus Freiburg ist Ihr kompetenter Ansprechpartner.

 

Alle Fragen im Erbrecht – Anwalt Freiburg

Im deutschen Erbrecht gilt der Grundsatz der Universalsukzession. Im Zeitpunkt seines Todes geht das gesamte Vermögen des Erblassers ohne weiteres von Gesetzes wegen auf eine oder mehrere Erben über, § 1922 Abs. 1 BGB. Die Erbschaft fällt dem Erben ohne weiteres an, unbeschadet des Rechts, sie auszuschlagen. Die gesetzliche Regelung ist als Auffangsregelung für die Fälle konzipiert, in denen de Erblasser keine wirksame Verfügung von Todes wegen (z.B. Testament, Erbvertrag) getroffen hat, welche die Erbfolge abschließend regelt. Sie sollten daher auf keinen Fall auf den unabhängigen Rat eines auf Erbrecht spezialisierten Anwalts oder einer Anwältin verzichten. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Rinklin aus Freiburg werden Sie schnell und unkompliziert beraten.

 

Testament und Erbvertrag – Anwalt Freiburg

Im Erbrecht spielt oft ein Testament oder ein Erbvertrag eine wichtige Rolle. Gibt es ein Testament, dann ist dieses vorrangige. Ein Testament ist eine einstweilige Verfügung von Todes wegen. Es kann mit ganz unterschiedlichen Zielrichtungen und Inhalten wirksam verfasst werden und regelt, was nach dem Ableben des Erblassers mit seinem Vermögen geschieht. Testamentarische Bestimmungen können mit gleicher Wirkung auch in einem Erbvertrag getroffen werden. Während ein Testament grundsätzlich frei widerrufbar ist, ist ein Erbvertrag in der Regel darauf gerichtet, Bindungswirkungen für die Vertragsparteien zu entfalten. Die spezialisierten Rechtsanwälte der Kanzlei Rinklin aus Freiburg werden sie im Erbrecht umfassend und kompetent bei der Erstellung eines Testamentes oder bei Regelungen im Zusammenhang mit einem Erbvertrag auch überregional, außerhalb von Freiburg beraten und vertreten.

 

Die Erbengemeinschaft – Erbrecht Freiburg

Die Erbfolge bestimmt, wer der Erbe ist bzw. wer die Erben sind. Mehrere Erben bilden eine Erbengemeinschaft, an der sie total und Gesamtinteresse beteiligt sind. Die Größe seines Erbteils hängt von der Anzahl der Erben ab. Auf den Anteil eines Erben finden nach § 1922 Abs. 2 BGB die sich auf die Erbschaft beziehenden Vorschriften Anwendung. Bei Fragen die im Zusammenhang mit einer Erbengemeinschaft stehen Ihnen die zuverlässigen und engagierten Anwälte der Kanzlei Rinklin aus Freiburg gerne zur Verfügung.

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