Pflichtverteidiger wegen Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage
Ein Angeklagter hat nicht automatisch einen Anspruch darauf, dass ihm ein Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger, weshalb ich heute über eine Entscheidung des OLG Brandenburg, Beschl. v. 26.01.2016 – 2 Ws 5/16 berichten möchte. Es ging darum, ob dem Angeklagten ein Pflichtverteidiger nach § 140 Abs. 2 StPO beizuordnen ist, da u.a. die Gesamtstrafenbildung unter Berücksichtigung von Zäsurwirkungen und Vorverurteilungen des Angeklagten nicht einfach war. Der Senat gab der Beschwerde des Angeklagten statt und führte wie folgt aus: "Auf die Beschwerde des Angeklagten wird der...