Unfallflucht und die Entziehung der Fahrerlaubnis
Bei einer Verkehrsstraftaten wegen einer Unfallflucht stellt sich die neben der Verhängung einer Geldstrafe nicht nur die Frage wie hoch diese Geldstrafe ausfällt. Erfahrungsgemäß ist für die Betroffenen viel einschneidender die Maßregel des § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB, die Entziehung der Fahrerlaubnis. Diese kann nach § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB dann angeordnet werden, wenn ein sog. bedeutender Schaden an fremden Sachen eingetreten ist. Welche Wertgrenze hierfür anzunehmen ist, ist aber streitig. Das Landgericht Dresden geht inzwischen...