Diebstahl & die Doppelverwertung bei der Strafzumessung
Der BGH hatte sich im BGH, Beschluss vom 06.08.2019 – 1 StR 305/19 mit einer fehlerhaften Strafzumessung zu beschäftigen. Das Landgericht hat den Angeklagten u.a. wegen Diebstahl im besonders schweren Fall gem. § 243 Abs. 1 S. 1 StGB verurteilt und bei der Strafzumessung gegen § 46 Abs. 3 StGB verstoßen. Die Revision des Angeklagten hatte daher insoweit Erfolg: BGH, Beschluss vom 06.08.2019 – 1 StR 305/19 "Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Diebstahls in Tateinheit mit Sachbeschädigung und wegen versuchten Diebstahls...