Geschwindigkeitsmessung: Nachfahren mit Navigationsgerät
Heute eine Entscheidung des BayObLG, Beschluss vom 18.06.2020 – 201 ObOWi 739/20 aus dem Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten. Es geht um Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren mit einem nicht geeicheten Navigationsgerät in einem Privat-Pkw. Damit diese "Geschwindigkeitsmessung" verwertbar ist, sind zur Nachprüfung einer zugunsten des Betroffenen ausreichenden Tolerenz bei der Geschwindigkeitsmessung tatrichterliche Feststellungen zur Art des Gerätes und dessen konkreter Funktionsweise für eine zuverlässige Ermittlung der Geschwindigkeit unabdingbar. BayObLG, Beschluss vom 18.06.2020 – 201 ObOWi 739/20 "Das Amtsgericht sprach den Betroffenen aufgrund der Hauptverhandlung vom...