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Verkehrsrecht und Unfallregulierung

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Rechtsanwälte und Fachanwälte für Verkehrsrecht – Kanzlei Rinklin Freiburg

Im Bereich Verkehrsrecht ist ein weiterer Kernpunkt der Tätigkeit von Rechtsanwalt Rinklin und seinem Team, die Vertretung von Geschädigten nach einem Verkehrsunfall.

Herr Rechtsanwalt Rinklin übernimmt für Sie schnell und effizient die Schadensregulierung bei Ihrem Verkehrsunfall und zwar sowohl für den entstandenen Sachschaden an Ihrem Fahrzeug als auch für die Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen.

 

Kompetente Beratung und Vertretung nach einem Verkehrsunfall

Für Geschädigte nach einem Verkehrsunfall ist es häufig ohne rechtsanwaltschaftliche Hilfe nur schwer möglich die eigenen Schadensersatzansprüche auch gegenüber dem Verursacher des Unfalls bzw. dessen Haftpflichtversicherung so durchzusetzen, dass auch alle Schadenspositionen zur Zufriedenheit des Geschädigten reguliert werden. Oft werden Kürzungen durch die Haftpflichtversicherung vorgenommen, die sich durch anwaltliche Beratung und Vertretung vermeiden lassen. Wichtig ist, dass Sie sich an einen Spezialisten im Verkehrsrecht wenden.

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht, kann Herr Rinklin schnell, zuverlässig und umfassend die Haftungsfragen bei einem Verkehrsunfall beurteilen und sowohl die außergerichtliche Geltendmachung der Schadensersatzansprüche gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung als auch die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche gewährleisten.

Der Geschädigte eines Unfallereignisses ist als juristischer Laie häufig überhaupt nicht in der Lage zu beurteilen, welche Schadensersatzansprüche ihm wegen des unverschuldeten Verkehrsunfalles denn überhaupt zustehen. Hierbei gilt es insbesondere auch die umfangreiche Rechtsprechung die sich inzwischen zu den einzelnen Schadenspositionen gebildet hat zu berücksichtigen, denn der Geschädigte des Unfalles soll natürlich durch den Schadensersatz so gestellt werden, als hätte der Verkehrsunfall nie stattgefunden.Rechtsanwalt Rinklin aus Freiburg ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche und übernimmt für Sie die gesamte Abwicklung und Korrespondenz.

Ist infolge des Unfallereignisses ein Personenschaden eingetreten gilt es nicht nur an das Schmerzensgeld des Unfallopfers zu denken, sondern insbesondere auch mögliche Dauerschäden die durch den Verkehrsunfall entstanden sind bei der Regulierung und der Korrespondenz mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu berücksichtigen. Fachanwalt für Verkehrsrecht Philipp Rinklin unterstützt sie insoweit nicht nur im Raum Freiburg sondern ist auch überregional bei der Regulierung von schweren Verkehrsunfällen tätig.

 

Verkehrsunfall und Verkehrsrecht – Rechtsanwalt Rinklin in Freiburg

Wenn Sie Geschädigter eines Unfallereignisses sind, dann nehmen Sie am besten unverzüglich Kontakt mit einem Rechtsanwalt auf, denn nur der Rechtsanwalt ist verpflichtet auch nur Ihre eigenen Interessen wahrzunehmen. Herr Rechtsanwalt Rinklin ist Spezialist im Verkehrsrecht und wird Sie deshalb zuverlässig und kompetent unterstützen. Deshalb sollten Sie auf gar keinen Fall vorschnell mit dem Unfallverursacher und der Versicherung des Verursachers Kontakt aunehmen ohne davor mit Ihrem Rechtsanwalt Rücksprache zu halten.

Eine Besonderheit bei unverschuldeten Verkehrsunfällen besteht auch darin, dass der Schädiger bzw. die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers auch die Kosten des Rechtsanwaltes die entstehen übernehmen muss, sodass bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall für den Geschädigten auch keine Rechtsanwaltskosten entstehen.

 

Welche Schadensersatzansprüche sind nach einem Unfall zu erstatten?

Je nach Einzelfall können dem geschädigten folgende Schadensersatzansprüche zu stehen:

  • Reparaturkosten
  • Mietwagenkosten
  • Nutzungsausfallentschädigung
  • Wertminderung
  • Gutachterkosten
  • Abschleppkosten
  • Standgebühren
  • Ersatz von Heilbehandlungskosten
  • Schmerzensgeld
  • Haushaltsführungsschaden
  • Rechtsanwaltsgebühren

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