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Autorecht

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Autorecht in Freiburg – Die Kanzlei Rinklin ist Ihr Ansprechpartner

Das Autorecht befasst sich mit allen Rechtsfragen rund um das Auto. Bei all diesen Fragen die das Autorecht betreffen ist die Kanzlei Rinklin aus Freiburg Ihr Ansprechpartner. Die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen der Kanzlei Rinklin – Fachanwaltskanzlei sind besonders auf die Fragen die das Autorecht betreffen spezialisiert.

 

Der Gebrauchtwagenkauf – Kompetente Rechtsanwälte in Freiburg

Wenn Sie ein gebrauchtes Auto kaufen handelt es sich um einen sog. Gebrauchtwagenkauf. Dabei entstehen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer häufig nach dem Abschluss des Kaufvertrags rechtliche Streitigkeiten, wenn plötzlich ein Defekt an dem Auto sich zeigt. Problematisch ist, ob es sich dabei „lediglich“ um einen üblichen Verschleiß handelt oder ob ein sog. Sachmangel gem. § 434 BGB vorliegt und Sie deshalb gegenüber dem Verkäufer Gewährleistungsrechte geltend machen können. In diesen Fällen sollten Sie bereits so früh wie möglich Kontakt mit einem erfahrenen Rechtsanwalt oder einer erfahrenen Rechtsanwältin aufnehmen, die mit den Besonderheiten im Autorecht vertraut sind.

 

Dieselskandal & Abgasskandal – Ihr Anwalt für Autorecht aus Freiburg

Wenn Ihr Auto vom Dieselskandal oder Abgasskandal betroffen ist, handelt es sich auch um eine Frage die das Autorecht betrifft. In diesen Fällen ist der unabhängige Rat von einem besonders versierten Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin äußerst ratsam, da es auch Verjährungsfristen zu beachten gilt. Lassen Sie diese verstreichen, kann das dazu führen, dass Sie Ihre Ansprüche nicht mehr erfolgreich durchsetzen können. Lassen Sie sich daher von unseren im Autorecht sehr erfahrenen Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen beraten und vertreten. Wir sind Ihr Anwalt vor Ort in Freiburg und werden Ihnen unkompliziert bei der Durchsetzung Ihrer Rechte im Autorecht helfen.

 

Widerruf von Autokreditverträgen – Kanzlei Rinklin aus Freiburg hilft

Haben Sie ein Auto gekauft und gleichzeitig für die Finanzierung einen Darlehensvertrag abgeschlossen, dann können Sie u.U. das Fahrzeug zurückgeben, wenn Sie die Willenserklärung, die zu dem Vertragsschluss geführt hat, wirksam widerrufen. Zunächst sollten Sie aber mit einem auf Autorecht spezialisierten Anwalt oder einer Anwältin Kontakt aufnehmen um die Erfolgsaussichten beurteilen zu lassen. Die Widerrufsbelehrung muss nämlich zuerst geprüft und die jeweils gültige Rechtsprechung beachtet werden. Handeln Sie nicht vorschnell, sondern lassen Sie sich durch einen kompetenten Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin der Kanzlei Rinklin aus Freiburg umfassend beraten und vertreten.

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